Bluttat im Pinzgau: Höchstrichter bestätigen Mord-Schuldspruch
Ein junger Pinzgauer tötete seine Ex-Freundin mit 51 Messerstichen. Der Schuldspruch wegen Mordes ist jetzt rechtskräftig, eine angebliche Schuldunfähigkeit damit vom Tisch.
Es war einer der aufsehenerregendsten Mordprozesse in Salzburgs Kriminalgeschichte:
Ein 21-jähriger Pinzgauer war im November 2015 am Landesgericht für die extrem grausame Tötung seiner Ex-Freundin zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der zur Tatzeit noch 20Jährige hatte im Oktober 2014 in Saalfelden in der Wohnung der Mutter seine 19-jährige Ex-Freundin mit 51 Messerstichen regelrecht hingerichtet und ihre Leiche dann verstümmelt.
Nach dem Urteil erhob der junge Mann über seine Verteidigerin Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Schuldspruch wegen Mordes sowie Strafberufung. Nun hat der Oberste Gerichtshof die Nichtigkeitsbeschwerde zurückgewiesen. Damit ist die Verurteilung wegen Mordes rechtskräftig, wie Imre Juhasz, Sprecher des Landesgerichts Salzburg, auf SN-Anfrage mitteilte.
Mit der Entscheidung der Höchstrichter ist auch die von der Verteidigung ins Treffen geführte, angebliche Schuldunfähigkeit des Angeklagten zur Tat- zeit vom Tisch. Somit geht es für den jungen Mann nur noch um eine mögliche Reduktion des Strafmaßes. Darüber wird in den nächsten Wochen ein Berufungssenat des Oberlandesgerichts Linz befinden. Der Angeklagte, zur Tatzeit noch „junger Erwachsener“, hatte mit den 20 Jahren vom Erstgericht die höchstmögliche Strafe erhalten.
Im Salzburger Prozess hatten die Geschworenen den 21-Jährigen nicht nur einstimmig des Mordes für schuldig befunden. Sie waren auch einstimmig dem Antrag von Staatsanwältin Karin Sperling gefolgt, den Pinzgauer parallel zur Haftstrafe in eine Anstalt für zurechnungsfähige, aber höhergradig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen.
Im Mordprozess (Vorsitz: Jugendrichterin Bettina MaxonesKurkowski) hatte Verteidigerin Liane Hirschbrich argumentiert, ihr Mandant sei psychisch schwer krank; er sei daher zur Tatzeit nicht zurechnungsfähig gewesen und somit auch nicht schuldfähig. Der 21-Jährige dürfe daher nicht zu Haft verurteilt werden, sondern müsse in eine Anstalt für nicht zurechnungsfähige geistig abnorme Rechtsbrecher überstellt werden.
Der Pinzgauer hatte gegenüber dem Geschworenengericht gestanden, die Ex-Freundin grausamst getötet und ihren Leichnam verstümmelt zu haben. Allerdings hätten ihm „innere Stimmen“die Tat befohlen, so der Angeklagte schon zu Prozessbeginn.
Während der Salzburger Gerichtsgutachter Ernst Griebnitz diesbezüglich von „Schutzbehauptungen“des 21-Jährigen sprach und ihm für die Tatzeit eindeutig Zurechnungs- und damit Schuldfähigkeit attestierte, war Verteidigerin Hirschbrich anderer Ansicht. Sie berief sich auf ein Privatgutachten, demzufolge der 21-Jährige – entgegen dem Gerichtsgutachten – bei der Tat an einer „paranoid-halluzinatorischen Psychose“, also einer die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Geisteskrankheit, gelitten habe.