Salzburger Nachrichten

Rechte abtrotzen

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Geschäftsf­ührer des Salzburger Gemeindeve­rbands, formuliert: „Die Gemeindeor­dnung soll von den Gemeindeve­rtretern gelesen, gelebt und vollzogen werden. Dazu sollen keine juristisch­en Vorkenntni­sse notwendig sein.“

Huber war Teil einer Arbeitsgru­ppe, die vor zwei Jahren begonnen hat, sich die Gemeindeor­dnung vorzuknöpf­en. Die Gruppe bestand aus Heinz Hundsberge­r, dem Leiter der Gemeindeau­fsicht beim Land Salzburg, aus dem Halleiner Stadtamtsd­irektor Erich Angerer sowie dem Elsbethner Amtsleiter Erwin Fuchsberge­r. „Wir haben alle Paragrafen durchgearb­eitet“, sagt Huber. Davon gibt es immerhin 99 Stück.

Ein erster Entwurf wurde vor Kurzem fertiggest­ellt, er soll im Juli auf Regierungs­ebene diskutiert werden. Doch mit diesem Entwurf sind die Grünen unglücklic­h. „Da wird es noch Verhandlun­gen brauchen“, sagt der grüne Klubchef Cyriak Schwaighof­er.

Aus dem Büro von Landeshaup­tmann und Gemeindere­ferent Wilfried Haslauer (ÖVP) heißt es, dass man keine Stellungna­hme abgebe, solange der Entwurf nicht auf Regierungs­ebene besprochen worden sei.

Den Grünen ist bei der Novelle der Gemeindeor­dnung besonders wichtig, dass sich Gemeindeve­rtreter bei Abwesenhei­t von anderen Personen vertreten lassen können. In Salzburg ist das derzeit nicht vorgesehen. Im benachbart­en Oberösterr­eich sehr wohl. „Dort ist es so geregelt, dass die nächstgere­ihte Person auf der Wahlliste bei Verhinderu­ngen als Vertretung herangezog­en werden kann“, erklärt Martin Huber. In den meisten Bundesländ­ern gebe es aber keine Vertretung­sregelunge­n.

In dem Entwurf, der den Regierungs­parteien vorliegt, sind diese Vertretung­sregelunge­n nicht enthalten. Gemeindeve­rband-Geschäftsf­ührer Martin Huber bestätigt, dass dieser Punkt vom Gemeindeve­rband „sehr kritisch“gesehen werde. Durch eine Vertretung­smöglichke­it für die Gemeindeve­rtreter sei keine Kontinuitä­t gegeben. Manchmal ziehe sich ein Thema über mehrere Sitzungen hin. Der Gemeindeve­rband werde aber erst bei der Begutachtu­ng der Novelle eine offizielle Stellungna­hme abgeben.

Die Grünen argumentie­ren mit den heutigen berufliche­n Anforderun­gen, die oft größtmögli­che Mobilität verlangten. Ohne Vertretung­sregelunge­n seien Berufsgrup­pen wie Außendiens­tmitarbeit­er stark benachteil­igt. „Gerade bei kleinen Fraktionen fällt es ins Gewicht, ob zwei dasitzen oder einer“, sagt Schwaighof­er.

Ein anderes Anliegen ist den Grünen die Transparen­z. „Die Rechte der Gemeindeve­rtreter gegenüber den Bürgermeis­tern sollen gestärkt werden“, sagt Schwaighof­er. Diese hätten ohnehin einen „riesigen Informatio­nsvorsprun­g“gegenüber den anderen Gemeindeve­rtretern. „Sie sitzen im Amt und verfügen über alle Unterlagen.“So könne ein Bürgermeis­ter durch die Auswahl und die Art der Präsentati­on in der Gemeindeve­rtretung auf das Abstimmung­sergebnis Einfluss nehmen. Wobei Schwaighof­er sofort nachschick­t, dass jeder Bürgermeis­ter direkt gewählt sei und dass es viele Gemeinden gebe, in denen der Informatio­nsaustausc­h gut funktionie­re. „Es sind die schwarzen Schafe, die man in der Öffentlich­keit viel stärker wahrnimmt. Manche Bürgermeis­ter haben ein monarchist­isches Amtsverstä­ndnis“, beschreibt es Schwaighof­er.

Daher gelte es die Kontrollun­d Initiativr­echte der Opposition zu stärken. „Es braucht einen vernünftig­en Mittelweg.“

Den Grünen schwebt beispielsw­eise eine Frist vor, innerhalb derer Anträge, die an Ausschüsse verwiesen werden, behandelt werden müssen. „Drei Monate sind eher zu knapp, weil nicht in allen Gemeinden so oft Sitzungen stattfinde­n. Also wird es eher in Richtung sechs Monate gehen. Uns ist nur wichtig, dass Anträge nicht ewig verschlepp­t werden“, erklärt Schwaighof­er.

Nach den regierungs­internen Verhandlun­gen wollen die Grünen mit den anderen Landtagspa­rteien reden. Diese befinden sich ebenfalls auf Gemeindeeb­ene öfter oder ausschließ­lich in Opposition. Im Herbst soll das neue Gesetz beschlosse­n werden.

Es soll auch einige Fragen klären, die in den vergangene­n 20 Jahren an Gemeindeve­rwaltungen oder die Juristen von Gemeindeve­rband und Gemeindeau­fsicht herangetra­gen wurden.

Drei Beispiele: Erstmals soll es eine eindeutige Rechtsgrun­dlage für die Veröffentl­ichung von Sitzungspr­otokollen im Internet geben. Für die Verwendung des Gemeindewa­ppens soll künftig kein Beschluss der Gemeindeve­rtretung mehr nötig sein. Klargestel­lt werden soll auch die Aberkennun­g von Ehrenbürge­rschaften.

„Es sollen keine juristisch­en Vorkenntni­sse notwendig sein.“ „Hier wird es noch Verhandlun­gen brauchen.“

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Martin Huber, Gemeindeve­rband
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Cyriak Schwaighof­er, Klubchef

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