Rechte abtrotzen
Geschäftsführer des Salzburger Gemeindeverbands, formuliert: „Die Gemeindeordnung soll von den Gemeindevertretern gelesen, gelebt und vollzogen werden. Dazu sollen keine juristischen Vorkenntnisse notwendig sein.“
Huber war Teil einer Arbeitsgruppe, die vor zwei Jahren begonnen hat, sich die Gemeindeordnung vorzuknöpfen. Die Gruppe bestand aus Heinz Hundsberger, dem Leiter der Gemeindeaufsicht beim Land Salzburg, aus dem Halleiner Stadtamtsdirektor Erich Angerer sowie dem Elsbethner Amtsleiter Erwin Fuchsberger. „Wir haben alle Paragrafen durchgearbeitet“, sagt Huber. Davon gibt es immerhin 99 Stück.
Ein erster Entwurf wurde vor Kurzem fertiggestellt, er soll im Juli auf Regierungsebene diskutiert werden. Doch mit diesem Entwurf sind die Grünen unglücklich. „Da wird es noch Verhandlungen brauchen“, sagt der grüne Klubchef Cyriak Schwaighofer.
Aus dem Büro von Landeshauptmann und Gemeindereferent Wilfried Haslauer (ÖVP) heißt es, dass man keine Stellungnahme abgebe, solange der Entwurf nicht auf Regierungsebene besprochen worden sei.
Den Grünen ist bei der Novelle der Gemeindeordnung besonders wichtig, dass sich Gemeindevertreter bei Abwesenheit von anderen Personen vertreten lassen können. In Salzburg ist das derzeit nicht vorgesehen. Im benachbarten Oberösterreich sehr wohl. „Dort ist es so geregelt, dass die nächstgereihte Person auf der Wahlliste bei Verhinderungen als Vertretung herangezogen werden kann“, erklärt Martin Huber. In den meisten Bundesländern gebe es aber keine Vertretungsregelungen.
In dem Entwurf, der den Regierungsparteien vorliegt, sind diese Vertretungsregelungen nicht enthalten. Gemeindeverband-Geschäftsführer Martin Huber bestätigt, dass dieser Punkt vom Gemeindeverband „sehr kritisch“gesehen werde. Durch eine Vertretungsmöglichkeit für die Gemeindevertreter sei keine Kontinuität gegeben. Manchmal ziehe sich ein Thema über mehrere Sitzungen hin. Der Gemeindeverband werde aber erst bei der Begutachtung der Novelle eine offizielle Stellungnahme abgeben.
Die Grünen argumentieren mit den heutigen beruflichen Anforderungen, die oft größtmögliche Mobilität verlangten. Ohne Vertretungsregelungen seien Berufsgruppen wie Außendienstmitarbeiter stark benachteiligt. „Gerade bei kleinen Fraktionen fällt es ins Gewicht, ob zwei dasitzen oder einer“, sagt Schwaighofer.
Ein anderes Anliegen ist den Grünen die Transparenz. „Die Rechte der Gemeindevertreter gegenüber den Bürgermeistern sollen gestärkt werden“, sagt Schwaighofer. Diese hätten ohnehin einen „riesigen Informationsvorsprung“gegenüber den anderen Gemeindevertretern. „Sie sitzen im Amt und verfügen über alle Unterlagen.“So könne ein Bürgermeister durch die Auswahl und die Art der Präsentation in der Gemeindevertretung auf das Abstimmungsergebnis Einfluss nehmen. Wobei Schwaighofer sofort nachschickt, dass jeder Bürgermeister direkt gewählt sei und dass es viele Gemeinden gebe, in denen der Informationsaustausch gut funktioniere. „Es sind die schwarzen Schafe, die man in der Öffentlichkeit viel stärker wahrnimmt. Manche Bürgermeister haben ein monarchistisches Amtsverständnis“, beschreibt es Schwaighofer.
Daher gelte es die Kontrollund Initiativrechte der Opposition zu stärken. „Es braucht einen vernünftigen Mittelweg.“
Den Grünen schwebt beispielsweise eine Frist vor, innerhalb derer Anträge, die an Ausschüsse verwiesen werden, behandelt werden müssen. „Drei Monate sind eher zu knapp, weil nicht in allen Gemeinden so oft Sitzungen stattfinden. Also wird es eher in Richtung sechs Monate gehen. Uns ist nur wichtig, dass Anträge nicht ewig verschleppt werden“, erklärt Schwaighofer.
Nach den regierungsinternen Verhandlungen wollen die Grünen mit den anderen Landtagsparteien reden. Diese befinden sich ebenfalls auf Gemeindeebene öfter oder ausschließlich in Opposition. Im Herbst soll das neue Gesetz beschlossen werden.
Es soll auch einige Fragen klären, die in den vergangenen 20 Jahren an Gemeindeverwaltungen oder die Juristen von Gemeindeverband und Gemeindeaufsicht herangetragen wurden.
Drei Beispiele: Erstmals soll es eine eindeutige Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen im Internet geben. Für die Verwendung des Gemeindewappens soll künftig kein Beschluss der Gemeindevertretung mehr nötig sein. Klargestellt werden soll auch die Aberkennung von Ehrenbürgerschaften.
„Es sollen keine juristischen Vorkenntnisse notwendig sein.“ „Hier wird es noch Verhandlungen brauchen.“