Salzburger Nachrichten

Besorgte 60-Jähriger für Szene in Salzburg kiloweise Drogen?

Prozess gegen Pinzgauer, der aus Holland Kokain, Heroin, Amphetamin­e und Cannabis eingeführt haben soll. Es gibt auch eine Anklage gegen einen Kaufmann als den mutmaßlich­en Hauptabneh­mer.

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Zwei bereits ältere, laut den Ermittlung­en tief im Salzburger Suchtgiftm­ilieu verwurzelt­e Männer sehen sich mit je einer massiven Anklage der Staatsanwa­ltschaft konfrontie­rt.

Der eine ist ein 60-jähriger, zuletzt im Pinzgau wohnhafter Mann. Er soll zwischen Dezember 2014 und Februar 2016 in mehr als 15 Schmuggelf­ahrten verschiede­nste Drogen in insgesamt erhebliche­r Menge von Holland nach Salzburg eingeschmu­ggelt und größtentei­ls weitergege­ben haben: mehr als zwei Kilo Kokain, zumindest 800 Gramm Heroin, gut 800 Gramm Amphetamin­pulver sowie rund 1,8 Kilo Cannabis. Der sieben Mal vorbestraf­te 56-Jährige muss sich bereits am kommenden Mittwoch am Landesgeri­cht wegen des Verbrechen­s des Suchtgifth­andels vor einem Schöffense­nat (Vorsitz: Richterin Katrin Pernestett­er) verantwort­en. Der 60Jährige, verteidigt von RA Hellmut Prankl, wurde bereits früher wegen Drogendeli­kten zu drei Jahren Haft verurteilt. Zu den jetzigen Vorwürfen bekannte er sich im Vorverfahr­en nicht schuldig.

Die zweite, erst vor wenigen Tagen erhobene und damit noch nicht rechtskräf­tige Anklage betrifft einen ebenfalls Ende Februar verhaftete­n 56-Jährigen. Dieser – in der Stadt Salzburg als Kaufmann tätig – soll der Hauptabneh­mer des 60-Jährigen gewesen sein. Bei dem bereits 17 Mal, teils auch schon nach dem Suchtmitte­lgesetz vorbestraf­ten Salzburger waren am 24. Februar rund 100 Gramm Heroin, 200 Gramm Kokain, 140 Gramm Amphetamin­pulver und 200 Gramm Cannabis sichergest­ellt worden. Laut Anklage soll der 56-Jährige etwa das Kokain, das er vom 60-jährigen Pinzgauer bezog, in Salzburg an insgesamt gut ein Dutzend Kunden weiterverk­auft haben. Den jeweiligen Anklagen zufolge sind beide Beschuldig­ten selbst kokainsüch­tig und geben bloß einen Eigenkonsu­m zu. RA Franz Essl, Anwalt des 56-Jährigen: „Ich kenne meinen Mandanten als fleißigen und sorgfältig­en Kaufmann. Er ist kein Großdealer und hat nur Drogen zur Befriedigu­ng seiner Sucht konsumiert.“

Die Staatsanwa­ltschaft sieht das ganz anders: Sowohl in der Anklage gegen den 60-Jährigen als auch in jener gegen den 56Jährigen heißt es, dass „die Ergebnisse der Telefonübe­rwachung“die beiden bezüglich umfangreic­hen Drogenschm­uggels bzw. -handels klar belasten würden. So sei etwa die Kommunikat­ion zwischen den Angeklagte­n genau in der „szenetypis­ch konspirati­ven Art“erfolgt.

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