Besorgte 60-Jähriger für Szene in Salzburg kiloweise Drogen?
Prozess gegen Pinzgauer, der aus Holland Kokain, Heroin, Amphetamine und Cannabis eingeführt haben soll. Es gibt auch eine Anklage gegen einen Kaufmann als den mutmaßlichen Hauptabnehmer.
Zwei bereits ältere, laut den Ermittlungen tief im Salzburger Suchtgiftmilieu verwurzelte Männer sehen sich mit je einer massiven Anklage der Staatsanwaltschaft konfrontiert.
Der eine ist ein 60-jähriger, zuletzt im Pinzgau wohnhafter Mann. Er soll zwischen Dezember 2014 und Februar 2016 in mehr als 15 Schmuggelfahrten verschiedenste Drogen in insgesamt erheblicher Menge von Holland nach Salzburg eingeschmuggelt und größtenteils weitergegeben haben: mehr als zwei Kilo Kokain, zumindest 800 Gramm Heroin, gut 800 Gramm Amphetaminpulver sowie rund 1,8 Kilo Cannabis. Der sieben Mal vorbestrafte 56-Jährige muss sich bereits am kommenden Mittwoch am Landesgericht wegen des Verbrechens des Suchtgifthandels vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Richterin Katrin Pernestetter) verantworten. Der 60Jährige, verteidigt von RA Hellmut Prankl, wurde bereits früher wegen Drogendelikten zu drei Jahren Haft verurteilt. Zu den jetzigen Vorwürfen bekannte er sich im Vorverfahren nicht schuldig.
Die zweite, erst vor wenigen Tagen erhobene und damit noch nicht rechtskräftige Anklage betrifft einen ebenfalls Ende Februar verhafteten 56-Jährigen. Dieser – in der Stadt Salzburg als Kaufmann tätig – soll der Hauptabnehmer des 60-Jährigen gewesen sein. Bei dem bereits 17 Mal, teils auch schon nach dem Suchtmittelgesetz vorbestraften Salzburger waren am 24. Februar rund 100 Gramm Heroin, 200 Gramm Kokain, 140 Gramm Amphetaminpulver und 200 Gramm Cannabis sichergestellt worden. Laut Anklage soll der 56-Jährige etwa das Kokain, das er vom 60-jährigen Pinzgauer bezog, in Salzburg an insgesamt gut ein Dutzend Kunden weiterverkauft haben. Den jeweiligen Anklagen zufolge sind beide Beschuldigten selbst kokainsüchtig und geben bloß einen Eigenkonsum zu. RA Franz Essl, Anwalt des 56-Jährigen: „Ich kenne meinen Mandanten als fleißigen und sorgfältigen Kaufmann. Er ist kein Großdealer und hat nur Drogen zur Befriedigung seiner Sucht konsumiert.“
Die Staatsanwaltschaft sieht das ganz anders: Sowohl in der Anklage gegen den 60-Jährigen als auch in jener gegen den 56Jährigen heißt es, dass „die Ergebnisse der Telefonüberwachung“die beiden bezüglich umfangreichen Drogenschmuggels bzw. -handels klar belasten würden. So sei etwa die Kommunikation zwischen den Angeklagten genau in der „szenetypisch konspirativen Art“erfolgt.