Unregelmäßigkeiten bei der Wahl lassen auch die Korruptionsbekämpfer ermitteln
Die Bundespräsidentschaftswahl beschäftigt nicht nur das Höchstgericht, sondern auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Sie hat bereits vor Tagen mit Ermittlungen wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch (Paragraf 302 des Strafgesetzbuchs) und auf falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt (Paragraf 311 StGB) begonnen. Wie groß der Personenkreis ist, der Besuch von den Korruptionsbekämpfern bekommt, wollte man in der Medienstelle der WKStA mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht sagen. Zweistellig ist er nach einer Reihe von eingelangten Anzeigen jedenfalls, zumal laut WKStA in „einigen Bundesländern“gegen „mehrere Wahlbehörden“ermittelt werde – sowohl gegen Vorsitzende als auch Beisitzer. Fix auf der Liste jener, die nun als Zeugen oder Beschuldigte befragt werden, stehen wohl jene FPÖ-Beisitzer, die erst die ordnungsgemäße Auszählung der Wahlkartenstimmen per Unterschrift auf den Protokollen bestätigt hatten, dann aber für die Wahlanfechtung beim Verfassungsgerichtshof eidesstattlich erklärten, es sei zu Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung gekommen. Hier könnte Paragraf 311 zuschlagen (falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt), auf den bis zu drei Jahre Haft stehen. Weder dementieren noch bestätigen wollte man bei der WKStA, dass auch gegen Vertreter anderer Parteien wegen Paragraf 311 ermittelt wird. Wegen Amtsmissbrauchs, auf den sechs Monate bis zu sechs Jahre Haft stehen, laufen jedenfalls Ermittlungen gegen Bezirkswahlvertreter mehrerer Parteien, die entgegen der Briefwahlbestimmungen ausgezählt haben sollen (zu früh mit der Auszählung begonnen, allein ausgezählt, Wahlkuverts ohne Beisitzer geöffnet etc.). wissen. „Nein“, war die Antwort. Nein und wieder Nein. Man habe „im Vertrauen“unterschrieben, heißt es immer wieder.
In einem Bezirk, in Villach-Stadt, wollte eine FPÖ-Beisitzerin einen Aktenvermerk, dass die Auszählung zeitlich nicht korrekt abgelaufen sei. Die Stimmen waren schon am Wahlabend ausgezählt worden. Das Protokoll, dass sie als Wahlbeisitzerin ab neun Uhr bei der Auszählung dabei war, habe sie dann aber unterschrieben, sagt sie. Alle hätten unterschrieben. Eine Beisitzerin in der Steiermark wollte bei der Auszählung dabei sein. Als sie hinkam, war aber schon alles erledigt. – Die 14 Höchstrichter müssen nun der Frage nachgehen: „Wurde das Wahlrecht in einer Weise verletzt, die Einfluss auf das Wahlergebnis hatte?“Ist dem so, könnte die Stichwahl teilweise oder ganz wiederholt werden. Heute, Dienstag, geht es weiter mit den Bezirken Wien-Umgebung, Landeck, Hermagor, Wolfsberg, Hollabrunn und Freistadt.