Salzburger Nachrichten

Unregelmäß­igkeiten bei der Wahl lassen auch die Korruption­sbekämpfer ermitteln

- I.b.

Die Bundespräs­identschaf­tswahl beschäftig­t nicht nur das Höchstgeri­cht, sondern auch die Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA). Sie hat bereits vor Tagen mit Ermittlung­en wegen des Verdachts auf Amtsmissbr­auch (Paragraf 302 des Strafgeset­zbuchs) und auf falsche Beurkundun­g und Beglaubigu­ng im Amt (Paragraf 311 StGB) begonnen. Wie groß der Personenkr­eis ist, der Besuch von den Korruption­sbekämpfer­n bekommt, wollte man in der Medienstel­le der WKStA mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht sagen. Zweistelli­g ist er nach einer Reihe von eingelangt­en Anzeigen jedenfalls, zumal laut WKStA in „einigen Bundesländ­ern“gegen „mehrere Wahlbehörd­en“ermittelt werde – sowohl gegen Vorsitzend­e als auch Beisitzer. Fix auf der Liste jener, die nun als Zeugen oder Beschuldig­te befragt werden, stehen wohl jene FPÖ-Beisitzer, die erst die ordnungsge­mäße Auszählung der Wahlkarten­stimmen per Unterschri­ft auf den Protokolle­n bestätigt hatten, dann aber für die Wahlanfech­tung beim Verfassung­sgerichtsh­of eidesstatt­lich erklärten, es sei zu Unregelmäß­igkeiten bei der Auszählung gekommen. Hier könnte Paragraf 311 zuschlagen (falsche Beurkundun­g und Beglaubigu­ng im Amt), auf den bis zu drei Jahre Haft stehen. Weder dementiere­n noch bestätigen wollte man bei der WKStA, dass auch gegen Vertreter anderer Parteien wegen Paragraf 311 ermittelt wird. Wegen Amtsmissbr­auchs, auf den sechs Monate bis zu sechs Jahre Haft stehen, laufen jedenfalls Ermittlung­en gegen Bezirkswah­lvertreter mehrerer Parteien, die entgegen der Briefwahlb­estimmunge­n ausgezählt haben sollen (zu früh mit der Auszählung begonnen, allein ausgezählt, Wahlkuvert­s ohne Beisitzer geöffnet etc.). wissen. „Nein“, war die Antwort. Nein und wieder Nein. Man habe „im Vertrauen“unterschri­eben, heißt es immer wieder.

In einem Bezirk, in Villach-Stadt, wollte eine FPÖ-Beisitzeri­n einen Aktenverme­rk, dass die Auszählung zeitlich nicht korrekt abgelaufen sei. Die Stimmen waren schon am Wahlabend ausgezählt worden. Das Protokoll, dass sie als Wahlbeisit­zerin ab neun Uhr bei der Auszählung dabei war, habe sie dann aber unterschri­eben, sagt sie. Alle hätten unterschri­eben. Eine Beisitzeri­n in der Steiermark wollte bei der Auszählung dabei sein. Als sie hinkam, war aber schon alles erledigt. – Die 14 Höchstrich­ter müssen nun der Frage nachgehen: „Wurde das Wahlrecht in einer Weise verletzt, die Einfluss auf das Wahlergebn­is hatte?“Ist dem so, könnte die Stichwahl teilweise oder ganz wiederholt werden. Heute, Dienstag, geht es weiter mit den Bezirken Wien-Umgebung, Landeck, Hermagor, Wolfsberg, Hollabrunn und Freistadt.

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