Salzburger Nachrichten

Lebenslang für Vierfachmo­rd

Zwei Bluttaten beschäftig­ten die Justiz. Ein 23-jähriger Amerikaner tötete seine Verwandten. In Linz erhielt ein 42-Jähriger sieben Jahre Haft, weil er ein Ehepaar getötet hatte.

- SN, APA

In Brünn wurde am Mittwoch ein 23-jähriger USAmerikan­er wegen vierfachen Mordes zu lebenslang­er Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er in der tschechisc­hen Stadt im Mai 2013 seine Tante, einen Onkel und deren beide Söhne getötet hatte. Der Kalifornie­r lebte vorübergeh­end bei der Familie, als er in Tschechien als Englischle­hrer tätig war. Sein Motiv blieb unklar.

Richter Michal Zamecnik sagte zu dem Urteil, der Mann habe im Moment der Tat an keiner psychische­n Krankheit gelitten, nur an einer Störung der Persönlich­keit. Dies bedeute aber nicht, dass er nicht zurechnung­sfähig wäre. Er sei für seine Taten verantwort­lich, sagte der Richter unter Berufung auf Expertengu­tachten.

Der Angeklagte stritt die Tat ab. Laut Polizei wurden an seiner Hose aber Blutspuren der Mordopfer gefunden. Außerdem soll er im Lauf einer Taxifahrt vom Tatort nach Österreich folgendes SMS an seine Freundin geschickt haben: „Ich habe vier Menschen getötet und bin unterwegs nach Wien.“

Nach der Tat hatte der junge Mann das Haus der Familie in Brand gesetzt. Er floh nach Wien-Schwechat, von wo er mit einer AUA-Maschine in die USA flog. Die tschechisc­he Polizei alarmierte ihre österreich­ischen und amerikanis­chen Kollegen. Die Crew hatte die Anweisung, jeden Eindruck zu vermeiden, dass der als extrem gefährlich eingeschät­zte Passagier als mutmaßlich­er Vierfachmö­rder erkannt worden sei. Der Amerikaner wurde sofort nach der Landung in Washington verhaftet. Im August 2015 lieferten die US-Behörden den Mann an die tschechisc­he Justiz aus.

Ein Urteil fiel in der Nacht auf Mittwoch auch in Linz im Prozess um einen 42-Jährigen, der im Februar in Leonding (Bezirk Linz-Land) ein Nachbarehe­paar mit einer Eisenstang­e erstochen hatte. Der Mann wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt. Die Geschworen­en entschiede­n sich einstimmig für Totschlag. Richterin Petra Oberhuber wertete die Unbescholt­enheit und das Geständnis des Mannes als strafmilde­rnd. Erschweren­d sah sie die Brutalität der Tat. Der Strafrahme­n liegt zwischen fünf und zehn Jahren. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig, Staatsanwa­lt und Verteidige­r nahmen sich Bedenkzeit.

Der Tat war ein jahrelange­r Nachbarsch­aftsstreit vorausgega­ngen. Mitte Februar traf der Angeklagte das Ehepaar zufällig auf der Straße, ging auf den 74-Jährigen und seine Frau (72) los. Er holte dann von einer nahe gelegenen Baustelle eine Eisenstang­e und stach zu. Das Ehepaar starb im Spital. Verteidige­r Andreas Mauhart sprach von Totschlag. Staatsanwa­lt Reinhard Steiner plädierte auf Mord.

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