Bayern erleidet Tage des Schreckens
Syrischer Flüchtling verletzt durch sein Selbstmordattentat bei einem Musikfestival in Ansbach 15 Menschen. Der Asylantrag des Mannes ist erst in Österreich und dann in Deutschland abgelehnt worden.
Der Anschlag in Ansbach (15 Verletzte) hat nach bisherigen Erkenntnissen der bayerischen Landesregierung in München einen islamistischen Hintergrund. Laut Bundesinnenminister Thomas de Maizière aber ist weder eine Verbindung zum IS-Terror noch eine psychische Störung des Täters auszuschließen. Ein 27-jähriger Flüchtling aus Syrien hatte am Sonntagabend bei einem Musikfestival eine Bombe gezündet. Sein Asylantrag war in Österreich und in Deutschland abgelehnt worden.
ANSBACH. Der erste islamistische Selbstmordanschlag in Deutschland ist nach bisherigen Erkenntnissen der bayerischen Sicherheitsbehörden Realität. Der Bombenanschlag im fränkischen Ansbach mit 15 Verletzten hat nach bisherigen Erkenntnissen der Landesregierung in München einen solchen Hintergrund. Darauf deuteten die Umstände der Tat eines syrischen Flüchtlings „schon sehr“hin, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Montag.
Der Attentäter war laut InternetSprachrohr Amak der Terrormiliz IS ein „Soldat des Islamischen Staates“. Nach Darstellung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) ist weder eine Verbindung zum IS-Terror noch eine psychische Störung des Täters auszuschließen. „Ein Bezug zum internationalen Terrorismus des sogenannten Islamischen Staates ist aus meiner Sicht ebenso wenig auszuschließen wie das Vorliegen einer besonderen Labilität dieser Persönlichkeit oder eine Kombination von beidem“, sagte de Maizière in Berlin zeitgleich mit der Pressekonferenz Herrmanns in Nürnberg.
Nach dem Bombenanschlag von Ansbach bestehe der Verdacht einer Mitgliedschaft des Täters in der Terrormiliz „Islamischer Staat“, erklärte später die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Die Behörde übernahm daher die Ermittlungen.
Er verstehe die Sorgen der Bevölkerung, sagte der deutsche Innenminister de Maizière in Berlin. Er mahnte zugleich zur Besonnenheit und warnte vor einem Generalverdacht gegen Flüchtlinge. Die ganz große Mehrheit komme nach Deutschland, um hier in Frieden zu leben: „Das muss sauber getrennt werden.“
Herrmann sagte zu einem Bekennervideo des 27-jährigen Syrers: „Die Polizei hat bei der Auswertung der Handys, die bei dem Täter gefunden worden sind, unter anderem eine Videoaufnahme entdeckt, in der sich der Täter klar zum islamistischen Kampf bekennt und auch ankündigt, dass er sich mit einem Anschlag an Deutschen rächen will.“Es sei für ihn „klar, dass es ein Anschlag mit islamistischem Hintergrund ist. Ob der Täter selbst einen unmittelbaren Kontakt zum IS hatte, das ist noch Gegenstand der Ermittlungen.“
Der Täter hatte am Sonntagabend bei einem Musikfestival einen Sprengsatz gezündet und sich damit selbst getötet. Er habe die Bombe mit scharfkantigen Metallteilen in seinem Rucksack bei dem Fest mit etwa 2500 Besuchern zünden wollen, hieß es. Dem Mann war der Zutritt zu dem Musikfestival verwehrt worden, weil er keine Eintrittskarte hatte. Durch die Explosion am Eingang waren laut Polizei 15 Menschen verletzt worden.
Eine erste Auswertung habe auch ergeben, dass der Mann Gewaltvideos mit islamistischer Ausrichtung und salafistischem Inhalt hatte, sagte Herrmann. Bei der Durchsuchung seiner Asylunterkunft sei eine Fülle von Materialien gefunden worden, die zum Bau weiterer Bomben geeignet gewesen wären.
Der Täter war bereits vor zwei Jahren nach Deutschland gekommen. Er hatte ab Februar 2015 eine Duldung erhalten, die mehrfach verlängert wurde. Im August 2014 hatte der Syrer laut den Angaben einen Asylantrag gestellt. Im Verfahren seien Registrierungen in anderen EU-Staaten festgestellt worden: Es habe einen Antrag in Bulgarien gegeben und später in Österreich, sagte de Maizière. Bulgarien habe mitgeteilt, dass der Mann dort Flüchtlingsschutz hatte. In Deutschland sei mit Bescheid vom 2. Dezember 2014 der Asylantrag des Syrers abgelehnt und die Abschiebung nach Bulgarien angeordnet worden.
Der Selbstmordattentäter von Ansbach hat 2014 tatsächlich auch einen Asylantrag in Österreich gestellt. Wegen eines positiv beschiedenen Asylantrags in Bulgarien im Jahr 2013 sei dieser jedoch abgelehnt worden, sagte Innenministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck. Der Syrer sei nicht aus Österreich ausgewiesen worden, weil er über ein von Bulgarien ausgestelltes „Konventionsreisedokument“verfügte, das einen 90-tägigen Aufenthalt im Schengenraum erlaubt.
In einem Gerichtsverfahren seien medizinische Atteste vorgelegt worden, hieß es in Deutschland, die die psychische Labilität des Syrers untermauert hätten.
„Große Mehrheit will hier in Frieden leben“