Wie geht es mit 40.000 illegalen Zweitwohnsitzen weiter?
Im Pinzgau ist fast jede dritte Wohnung kein Hauptwohnsitz, landesweit sind es 21 Prozent. Sie gehören auch vielen Salzburgern.
SALZBURG. Knapp 60.000 Wohnungen im Bundesland sind keine Hauptwohnsitze und daher Zweitwohnsitze oder Leerstände. Im Pinzgau sind 30,8 Prozent aller Wohnungen keine Hauptwohnsitze, im Pongau 28 Prozent und landesweit 21,2 Prozent – sagt der Raumordnungsbericht des Landes, Stand Dezember 2015. Experten wie der ehemalige Rechtsanwalt Manfred König gehen davon aus, dass 40.000 davon illegale Zweitwohnsitze sind.
Mit 2017 plant das Land durch das neue Raumordnungsgesetz (ROG) Verschärfungen: Wer sich nicht als Hauptwohnsitzer meldet, gilt automatisch als illegaler Zweitwohnsitzer. Ihm droht ein Verfahren bis zur Enteignung. Wer den Zweitwohnsitz legalisiert, darf ihn bis zum Tod nutzen, muss aber 30 Prozent mehr Ortstaxe zahlen und darf die Wohnung nicht als Zweitwohnsitz verkaufen oder vererben.
Ob diese Regelung halten wird, bezweifelt König: „Ich rechne mit einer Anfechtung beim Verfas- sungsgerichtshof mit Bezug auf die Kapitalverkehrsfreiheit in der EU.“Weiters ortet er einen Verstoß gegen das Eigentumsrecht, das durch das Staatsgrundgesetz, die Europäische Menschenrechtskonvention und die EUGrundrechtecharta gesichert sei. König räumt aber ein, dass ein Prozess beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg drei Jahre dauert.
Bei den SN haben sich bereits die ersten betroffenen Zweitwohnungsbesitzer gemeldet. Ein Mann aus Wien, der eine Wohnung in der Stadt Salzburg hat, klagt: „Das ist eine Enteignung.“
Zu vermuten ist, dass unter den Zweitwohnungsbesitzern nicht nur reiche Unternehmer aus dem Ausland sind, sondern auch viele Salzburger. Das glaubt der St. Margarethener Bürgermeister und Landtagsabgeordnete Gerd Brand (SPÖ), der selbst drei Anzeigen gegen holländische Zweitwohnungsbesitzer laufen hat: „Im Lungau schätze ich den Anteil aller Zweitwohnsitze, die Salzburgern gehören, auf bis zu 15 Prozent. Landesweit wären das also bis zu 9000.“Brand geht aber davon aus, dass wohl viele Salzburger nichts zu befürchten hätten, weil die Wohnungen entweder legale Ferienoder Wochenendhäuser seien oder als Arbeitswohnungen von Pendlern oder Studenten genutzt würden, die ebenfalls von der neuen seien.
Er hält die neue Regelung nicht für praktikabel: „Mir sagt der Hausverstand, dass das verfassungsrechtlich nicht hält.“Und wenn doch, stelle sich weiter das Kontrollproblem. Er bevorzuge daher das Modell von Kärnten und Vorarlberg – wo alle Zweitwohnsitze legal sind, dafür aber auch ein Mehrfaches an Abgabe verlangt wird. Brand: „Wir müssten pro Zweitwohnsitz 2200 Euro im Jahr verlangen, damit die Infrastrukturkosten gedeckt sind und es fair ist.“Das Problem der „kalten Betten“bleibe aber.
Der St. Johanner Bürgermeister und Gemeindeverbands-Chef Günther Mitterer (ÖVP) stößt ins selbe Horn: „Die meisten Zweitwohnsitzer sind sicher bereit, mehr zu zahlen, wenn sie dafür Rechtssicherheit haben.“Dass Regelung ausgenommen