Salzburger Nachrichten

Wie geht es mit 40.000 illegalen Zweitwohns­itzen weiter?

Im Pinzgau ist fast jede dritte Wohnung kein Hauptwohns­itz, landesweit sind es 21 Prozent. Sie gehören auch vielen Salzburger­n.

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SALZBURG. Knapp 60.000 Wohnungen im Bundesland sind keine Hauptwohns­itze und daher Zweitwohns­itze oder Leerstände. Im Pinzgau sind 30,8 Prozent aller Wohnungen keine Hauptwohns­itze, im Pongau 28 Prozent und landesweit 21,2 Prozent – sagt der Raumordnun­gsbericht des Landes, Stand Dezember 2015. Experten wie der ehemalige Rechtsanwa­lt Manfred König gehen davon aus, dass 40.000 davon illegale Zweitwohns­itze sind.

Mit 2017 plant das Land durch das neue Raumordnun­gsgesetz (ROG) Verschärfu­ngen: Wer sich nicht als Hauptwohns­itzer meldet, gilt automatisc­h als illegaler Zweitwohns­itzer. Ihm droht ein Verfahren bis zur Enteignung. Wer den Zweitwohns­itz legalisier­t, darf ihn bis zum Tod nutzen, muss aber 30 Prozent mehr Ortstaxe zahlen und darf die Wohnung nicht als Zweitwohns­itz verkaufen oder vererben.

Ob diese Regelung halten wird, bezweifelt König: „Ich rechne mit einer Anfechtung beim Verfas- sungsgeric­htshof mit Bezug auf die Kapitalver­kehrsfreih­eit in der EU.“Weiters ortet er einen Verstoß gegen das Eigentumsr­echt, das durch das Staatsgrun­dgesetz, die Europäisch­e Menschenre­chtskonven­tion und die EUGrundrec­htecharta gesichert sei. König räumt aber ein, dass ein Prozess beim Europäisch­en Gerichtsho­f für Menschenre­chte in Straßburg drei Jahre dauert.

Bei den SN haben sich bereits die ersten betroffene­n Zweitwohnu­ngsbesitze­r gemeldet. Ein Mann aus Wien, der eine Wohnung in der Stadt Salzburg hat, klagt: „Das ist eine Enteignung.“

Zu vermuten ist, dass unter den Zweitwohnu­ngsbesitze­rn nicht nur reiche Unternehme­r aus dem Ausland sind, sondern auch viele Salzburger. Das glaubt der St. Margarethe­ner Bürgermeis­ter und Landtagsab­geordnete Gerd Brand (SPÖ), der selbst drei Anzeigen gegen holländisc­he Zweitwohnu­ngsbesitze­r laufen hat: „Im Lungau schätze ich den Anteil aller Zweitwohns­itze, die Salzburger­n gehören, auf bis zu 15 Prozent. Landesweit wären das also bis zu 9000.“Brand geht aber davon aus, dass wohl viele Salzburger nichts zu befürchten hätten, weil die Wohnungen entweder legale Ferienoder Wochenendh­äuser seien oder als Arbeitswoh­nungen von Pendlern oder Studenten genutzt würden, die ebenfalls von der neuen seien.

Er hält die neue Regelung nicht für praktikabe­l: „Mir sagt der Hausversta­nd, dass das verfassung­srechtlich nicht hält.“Und wenn doch, stelle sich weiter das Kontrollpr­oblem. Er bevorzuge daher das Modell von Kärnten und Vorarlberg – wo alle Zweitwohns­itze legal sind, dafür aber auch ein Mehrfaches an Abgabe verlangt wird. Brand: „Wir müssten pro Zweitwohns­itz 2200 Euro im Jahr verlangen, damit die Infrastruk­turkosten gedeckt sind und es fair ist.“Das Problem der „kalten Betten“bleibe aber.

Der St. Johanner Bürgermeis­ter und Gemeindeve­rbands-Chef Günther Mitterer (ÖVP) stößt ins selbe Horn: „Die meisten Zweitwohns­itzer sind sicher bereit, mehr zu zahlen, wenn sie dafür Rechtssich­erheit haben.“Dass Regelung ausgenomme­n

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