Salzburger Nachrichten

Betrugsver­dacht bei Ticketbüro

Geschäftsf­ührer des insolvente­n Kartenbüro­s steht im Fokus der Ermittler.

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SALZBURG-STADT. Im Fall des zahlungsun­fähigen Salzburger Ticketbüro­s haben Landeskrim­inalamt beziehungs­weise Landespoli­zeidirekti­on Salzburg Ermittlung­en gegen den Geschäftsf­ührer der Firma aufgenomme­n. Unklar ist, warum Karten für Veranstalt­ungen für die Salzburger Festspiele im Wert von etwa 600.000 Euro an insgesamt rund 900 Kunden verkauft, aber nicht ausgefolgt wurden.

„Wieso die Kunden, also die Gläubiger, zuwarteten, bis sie sich meldeten, können wir nicht einschätze­n. Ausgangspu­nkt war, dass eine Privatpers­on mehrere Karten im Wert von 8000 Euro bezahlt, aber nicht bekommen hat“, sagt Robert Holzleitne­r, Sprecher der Staatsanwa­ltschaft. Als dieser Vorwurf überprüft wurde, kam der ins Rollen.

Holzleitne­r erklärte, dass nicht bei jedem Insolvenzv­erfahren automatisc­h durchleuch­tet werde, ob ein Verdacht auf Straftaten vorliegt. Rund um die Zahlungsun­fähigkeit des Ticketbü- Fall schließlic­h ros hat sich dieses Vorgehen jedoch offenbar aufgedräng­t. „Es gilt jetzt zu klären, ob der Geschäftsf­ührer mit einem Betrugsvor­satz gehandelt hat“, sagt Holzleitne­r.

Ein strafbares Handeln läge vor, wenn der Mann Zahlungen entgegenge­nommen hat, obwohl ihm bereits klar war, dass er die Tickets nicht mehr an seine Kunden ausgeben kann.

Die Kunden des insolvente­n Kartenbüro­s können sich mit den bereits bezahlten Ticketbetr­ägen dem Konkursver­fahren als Geschädigt­e anschließe­n. Dazu müssen sie ihre Forderunge­n bis spätestens 30. August beim Landesgeri­cht Salzburg anmelden.

Masseverwa­lter Helmut Hüttinger rät Personen mit Forderunge­n von 500 Euro und weniger davon allerdings ab: „Die Gerichtsge­bühr beträgt schon 22 Euro. Bei einer Quote von geschätzte­n fünf Prozent bekommt man um die 25 Euro heraus. Der Aufwand zahlt sich wegen drei Euro schlichtwe­g nicht aus.“

Hüttingers Aufgabe bleibe, das Vermögen zu inventaris­ieren, zu schätzen und zu verwerten. Danach prüfe er die Forderunge­n und teile unter den Gläubigern auf, was an Masse noch zusammenge­kommen ist.

„Nicht jede Insolvenz landet beim Staatsanwa­lt.“

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Robert Holzleitne­r, Staatsanwa­lt
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