Betrugsverdacht bei Ticketbüro
Geschäftsführer des insolventen Kartenbüros steht im Fokus der Ermittler.
SALZBURG-STADT. Im Fall des zahlungsunfähigen Salzburger Ticketbüros haben Landeskriminalamt beziehungsweise Landespolizeidirektion Salzburg Ermittlungen gegen den Geschäftsführer der Firma aufgenommen. Unklar ist, warum Karten für Veranstaltungen für die Salzburger Festspiele im Wert von etwa 600.000 Euro an insgesamt rund 900 Kunden verkauft, aber nicht ausgefolgt wurden.
„Wieso die Kunden, also die Gläubiger, zuwarteten, bis sie sich meldeten, können wir nicht einschätzen. Ausgangspunkt war, dass eine Privatperson mehrere Karten im Wert von 8000 Euro bezahlt, aber nicht bekommen hat“, sagt Robert Holzleitner, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Als dieser Vorwurf überprüft wurde, kam der ins Rollen.
Holzleitner erklärte, dass nicht bei jedem Insolvenzverfahren automatisch durchleuchtet werde, ob ein Verdacht auf Straftaten vorliegt. Rund um die Zahlungsunfähigkeit des Ticketbü- Fall schließlich ros hat sich dieses Vorgehen jedoch offenbar aufgedrängt. „Es gilt jetzt zu klären, ob der Geschäftsführer mit einem Betrugsvorsatz gehandelt hat“, sagt Holzleitner.
Ein strafbares Handeln läge vor, wenn der Mann Zahlungen entgegengenommen hat, obwohl ihm bereits klar war, dass er die Tickets nicht mehr an seine Kunden ausgeben kann.
Die Kunden des insolventen Kartenbüros können sich mit den bereits bezahlten Ticketbeträgen dem Konkursverfahren als Geschädigte anschließen. Dazu müssen sie ihre Forderungen bis spätestens 30. August beim Landesgericht Salzburg anmelden.
Masseverwalter Helmut Hüttinger rät Personen mit Forderungen von 500 Euro und weniger davon allerdings ab: „Die Gerichtsgebühr beträgt schon 22 Euro. Bei einer Quote von geschätzten fünf Prozent bekommt man um die 25 Euro heraus. Der Aufwand zahlt sich wegen drei Euro schlichtweg nicht aus.“
Hüttingers Aufgabe bleibe, das Vermögen zu inventarisieren, zu schätzen und zu verwerten. Danach prüfe er die Forderungen und teile unter den Gläubigern auf, was an Masse noch zusammengekommen ist.
„Nicht jede Insolvenz landet beim Staatsanwalt.“