Einfluss der Raumordnung
Dass die Gemeindeautonomie ein hohes Gut ist, wird niemand bestreiten. Allerdings ist die autonome Handlungsfähigkeit der Gemeinden meist eine Illusion, da Landes- und Bundesförderungen, manchmal EU-Förderungen für Infrastruktur und Ähnliches fließen, die einen Ausgleich zwischen den Gemeinden schaffen. Mit der Landesraumordnung in die Handlungsfähigkeit der Gemeinden einzugreifen dient einem gerechteren Ausgleich zwischen den Gemeinden und dem Vermeiden von Parallelinvestitionen, die günstiger durch mehrere Gemeinden zusammen getätigt werden. Manche Gemeinden haben das schon erkannt und agieren für bestimmte Interessen in Verbänden. Sinnvoll ist es, wenn gemeindeförderungsauszahlende Stellen sich der Landesraumordnung bedienen, um zu klären, ob eine Förderung sinnvoll ist. So können Gemeinden weiterhin autonom entscheiden, allerdings mit Risiko im eigenen Wirkungsbereich, dass ihre Projekte mangels Sinn für die Raumstruktur des Landes oder Bundes nicht gefördert werden. Das würde es natürlich auch notwendig machen, den Einfluss der Raumordnung auf Förderungen (nicht allein als empfehlende Stelle, sondern entscheidend) in der Geschäftsordnung der Landesverwaltung zu verankern. Wahrscheinlich könnte man das bereits jetzt ohne wesentliche Gesetzesänderungen tun, da eine Förderungsauszahlung doch auf ihren Sinn geprüft werden muss und ein wesentlicher Teil des Sinnes die räumliche Treffsicherheit sein sollte? DI Martin Schönherr Verantwortlichen, diese in Leserbriefen verbreiteten privaten Meinungen und Halbwahrheiten intern zu besprechen und auch zu bereinigen. Denn als Außenstehender muss man den Eindruck bekommen, die gesamte Salzburger Volkskultur und ihre ehrenamtlichen Funktionäre wären ein zerstrittener Haufen. Die vergangenen Feste mit ihren vielen Teilnehmern und Tausenden begeisterten Besuchern haben so eine unqualifizierte Diskussion über die Medien nicht verdient. Anton Stefan,