Verurteilter Festspiele-Manager tritt Haft an
Ex-Technik-Direktor hatte vier Jahre erhalten. Auch Ex-Osterfestspiele-Chef muss Haft antreten.
SALZBURG. Es war ein Skandal um Betrug und Untreue enormen Ausmaßes, der 2010 die Festspielszene in Salzburg gehörig wanken ließ:
Durch jahrelanges kriminelles Handeln hatten der inzwischen 49jährige Ex-Geschäftsführer der Osterfestspiele GmbH sowie der nun 56-jährige einstige Technische Direktor der Salzburger Festspiele ihre Dienstgeber um insgesamt rund zwei Millionen Euro betrogen. Nach mehrjährigem Strafverfahren wurden die Ex-Manager im Juni dieses Jahres rechtskräftig verurteilt: der Ex-Technik-Chef zu vier Jahren Gefängnis, der einstige Geschäftsführer sogar zu viereinhalb Jahren Haft.
Wie Imre Juhasz, Sprecher des Salzburger Landesgerichts, am Montag auf SN-Anfrage bestätigte, wurde den beiden Ex-Managern jeweils Anfang August die Aufforderung zum Strafantritt zugestellt. Grundsätzlich muss einer solchen Aufforderung binnen vier Wochen ab Zustellung nachgekommen werden – bei sonstiger Vorführung.
Aufschub gewährt wird etwa bei Haftunfähigkeit (Vollzugsuntauglichkeit) aufgrund von Krankheit, Verletzung oder Invalidität – und zwar, solange der Aufschubgrund besteht.
Wie SN-Recherchen ergaben, wird der ehemalige Technische Direktor der Salzburger Festspiele – wegen Betrugs und wegen Untreue verurteilt – seine vierjährige Haftstrafe bereits am 1. September antreten. Der 56-Jährige war im Prozess teilgeständig. Auch der einstige Geschäftsführer der Osterfestspiele – er bestritt alle Vorwürfe – dürfte wohl bald in die Justizanstalt „einrücken“. Rund um den Ende 2009 aufgeflogenen sogenannten Osterfestspielskandal waren die zwei Ex-Manager von einem Salzburger Schöffengericht schuldig erkannt worden, jahrelang ungerechtfertigte Gehalts- und Honorarzahlungen kassiert zu haben. Laut Gericht hatte etwa der damalige Geschäftsführer der Osterfestspiele von 2002 bis 2009 „ohne Rechtsgrund“840.000 Euro von Konten der Osterfestspiele auf Konten des Technischen Direktors der Salzburger Festspiele überwiesen – für angebliche „technische Beratungs- und Planungsleistungen“für Osterfestspielproduktionen durch den 56-Jährigen. Laut Gericht wussten aber beide Angeklagten genau, „dass keine Zahlungspflicht der Osterfestspiele bezüglich der vom Technik-Chef der Salzburger Festspiele gelegten Rechnungen“bestanden habe.
„Die Aufforderung zum Strafantritt wurde den Verurteilten zugestellt.“Imre Juhasz, Landesgericht Salzburg