Hunde-Rettung aus dem überhitzten Auto
Bei 24 Grad steigt die Temperatur in einem parkenden Auto binnen einer halben Stunde auf 40 Grad. Darf ich da einen fremden Hund herausholen?
„Ich wollte doch nur kurz . . .“So beginnen meist die Erklärungsversuche, wenn ein Hundebesitzer im Sommer seinen Vierbeiner im Auto gelassen oder vergessen hat. Doch „nur kurz“kann schon zu lang sein.
Einerseits heizen sich Autos viel schneller auf, als die meisten Menschen vermuten, andererseits können Hunde außer an den Pfoten nicht schwitzen und deshalb die überschüssige Hitze nicht gut abgeben. So wird das Auto schnell zur Todesfalle. Doch wie schaut es rechtlich aus, wenn ich einen Hund aus seiner Notlage befreien will? Fragen an den Salzburger Rechtsanwalt Stephan Kliemstein. SN: Wenn ich in einem überhitzten Auto einen Hund entdecke, der offenbar unter den hohen Temperaturen leidet, darf ich dann die Autoscheibe einschlagen? Kliemstein: Wer die Fensterscheibe eines fremden Autos einschlägt, begeht grundsätzlich eine Sachbeschädigung, die nach dem Strafgesetzbuch verboten ist. Liegt aber eine Notstandssituation vor – das heißt, es droht ein unmittelbarer Schaden für ein geschütztes Rechtsgut –, dann kann das Einschlagen der Scheibe zulässig sein. Es muss sich dabei aber immer um das schonendste Mittel handeln, um den Schaden abzuwenden. Der durch das Einschlagen der Scheibe verursachte Nachteil muss deutlich weniger schwer wiegen als jener, der durch die Notstandssituation droht. Im konkreten Fall also der Tod des Tieres. SN: Welche Vorgehensweise würden Sie empfehlen? Zunächst sollte die Polizei informiert werden, die dann alle weiteren Schritte veranlassen kann. Eigenmächtiges Handeln führt häufig zu unliebsamen Rechtsstreitigkeiten. SN: Und wenn Gefahr droht, dass der Hund die Zeit bis zum Eintreffen der Polizei nicht überleben könnte? Wenn das Tier zu verenden droht und keine Alternative besteht – wie beispielsweise den Autobesitzer ausrufen zu lassen oder Rettung, Polizei oder Feuerwehr rechtzeitig zu alarmieren –, besteht eine Ausnahme. In diesem Falle ist das Leben des Hundes höherwertiger als die beschädigte Fensterscheibe und das Einschlagen der Scheibe daher zulässig. SN: Ist es sinnvoll, Fotos oder ein Video von der Situation zu machen? Eine Dokumentation ist immer sinnvoll. Wer einen solchen Fall zur Anzeige bringen möchte, benötigt entsprechendes Beweismaterial. Dazu eignen sich Fotos, Videos, aber auch die Aussagen von Zeugen, deren Namen man sich notieren sollte. SN: Welche Strafe kann dem Hundebesitzer blühen? Tierquälerei ist nach dem Tierschutzgesetz verboten. Wer also einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt oder es in schwere Angst versetzt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Diese ist mit einer Geldstrafe bis zu 7500 Euro und im Wiederholungsfall sogar bis zu 15.000 Euro zu ahnden. Zudem drohen strafrechtliche Konsequenzen.