Das Bankgeheimnis wird teils aufgeweicht, teils abgeschafft
Ab 5. Oktober können die Behörden auf das neue Kontenregister zugreifen und sehen, wer welche Konten hat. Für Ausländer fällt das heimische Bankgeheimnis künftig weg.
Für organisierte Steuerbetrüger und Schwarzgeldanhäufer brechen schwierige Zeiten an – für bedingungslose Verteidiger des lange Zeit zum Mythos erhobenen heimischen Bankgeheimnisses auch. Daten über rund 40 Millionen Konten mussten die Banken elektronisch an die Behörden übermitteln. Ab 5. Oktober können Finanzämter, Strafgerichte und Staatsanwaltschaften zugreifen, um auf Knopfdruck zu sehen, wer welche Bankkonten, Sparbücher oder Aktiendepots hat. Der Einlagenstand wird allerdings nicht mit übermittelt. Bei berechtigten Zweifeln an der Richtigkeit der Angaben eines Abgabenpflichtigen kann aber beim Bundesfinanzgericht die Öffnung von Konten nun auch außerhalb von Finanzstrafverfahren beantragt werden. Im Finanzministerium, das auf bis zu 700 Mill. Euro Mehreinnahmen aus der Betrugsbekämpfung hofft, wird beteuert, das Bankgeheimnis in Österreich bleibe „unangetastet“. Das Bankgeheimnis für Ausländer mit Konten in Österreich fällt dagegen. Auch Österreich nimmt am automatischen internationalen Informationsaustausch teil und übermittelt Kontostände, Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne ausländischer Kontoinhaber an deren Finanzbehörden. Kontodaten für 2017 wird Österreich rückwirkend ab 2018 melden, für Neukonten von Ausländern fällt das Bankgeheimnis ab 1. Oktober.