VfGH drängt Schnizer zu Ehrenerklärung
Die „Causa Johannes Schnizer“spitzt sich zu. Der kommende Montag wird zum Schicksalstag für den zuletzt umstrittenen Verfassungsrichter. Wie die SN erfuhren, haben die übrigen Verfassungsrichter ihrem Kollegen bis zu diesem Tag Zeit gegeben, den Konflikt mit der FPÖ mittels einer Ehrenerklärung aus der Welt zu räumen. Sollte das nicht gelingen, könnte es Konsequenzen für den Höchstrichter geben.
Wie berichtet hatte Verfassungsrichter Schnizer am Dienstag in zwei Interviews die Aufhebung der Präsidentschaftswahl öffentlich verteidigt und sich als Wähler Alexander Van der Bellens geoutet. Für helle Empörung bei den Freiheitlichen sorgte Schnizers Vorwurf, die FPÖ habe die Anfechtung der Hofburg-Wahl bereits vor dem Wahltag geplant gehabt. Die Anwälte der FPÖ stellten dies strikt in Abrede. Die FPÖ zog eine Klagsdrohung gegen Schnizer zwar wieder zurück, forderte den Höchstrichter allerdings auf, seine „unwahren Behauptungen“zurückzunehmen.
Trotz des Unmuts etlicher VfGH-Richter über ihren Kollegen ist ein formelles Absetzungsverfahren gegen Schnizer unwahrscheinlich, hörten die SN. Grundsätzlich könnte der Gerichtshof mit Zweidrittelmehrheit die Absetzung eines Richters beschließen. Möglich ist laut Artikel 10 des Verfassungsgerichtshofgesetzes ein solches Disziplinarverfahren, wenn sich ein Mitglied „der Achtung und des Vertrauens, die sein Amt erfordert, unwürdig gezeigt“habe. Vorgekommen ist eine derartige Abberufung bisher noch nie.
Auf jeden Fall dürfte sich der SPÖ-nahe Höchstrichter mit seinen Medienauftritten aus dem Rennen um die Nachfolge von VfGH-Präsident Gerhart Holzinger genommen haben. Holzingers Amtszeit läuft nächstes Jahr aus. Schnizer waren Chancen auf das VfGH-Präsidentenamt eingeräumt worden.