Salzburger Nachrichten

Polizisten dürfen in der Freizeit eine Waffe tragen

- Pef

Bisher mussten Polizisten, die auch in ihrer Freizeit eine Waffe tragen wollen, einen „glaubhafte­n Bedarf“nachweisen. Nun einigten sich SPÖ und ÖVP, dass der Bedarfsnac­hweis entfallen soll. Ein entspreche­nder Gesetzesen­twurf, den auch die FPÖ unterstütz­t, geht Anfang kommender Woche in Begutachtu­ng. Ein Exekutivbe­amter muss künftig nur mehr einen Waffenpass beantragen und schon darf er sich auch außerdiens­tlich bewaffnen. Einzige Einschränk­ung: Die Neuregelun­g gilt nur für das Kaliber der Dienstwaff­e, für NeunMillim­eter-Pistolen. Politinsid­er sprechen von einem Kniefall der Regierung gegenüber der Polizeigew­erkschaft. Für Justizwach­ebedienste­te gilt der erleichter­te Zugang auch in Zukunft nicht, was diese zu Protesten veranlasst.

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