Polizisten dürfen in der Freizeit eine Waffe tragen
Bisher mussten Polizisten, die auch in ihrer Freizeit eine Waffe tragen wollen, einen „glaubhaften Bedarf“nachweisen. Nun einigten sich SPÖ und ÖVP, dass der Bedarfsnachweis entfallen soll. Ein entsprechender Gesetzesentwurf, den auch die FPÖ unterstützt, geht Anfang kommender Woche in Begutachtung. Ein Exekutivbeamter muss künftig nur mehr einen Waffenpass beantragen und schon darf er sich auch außerdienstlich bewaffnen. Einzige Einschränkung: Die Neuregelung gilt nur für das Kaliber der Dienstwaffe, für NeunMillimeter-Pistolen. Politinsider sprechen von einem Kniefall der Regierung gegenüber der Polizeigewerkschaft. Für Justizwachebedienstete gilt der erleichterte Zugang auch in Zukunft nicht, was diese zu Protesten veranlasst.