Salzburger Nachrichten

Schlüssige­s Urteil nach zu langem

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Bei aller menschlich­en Tragik bleibt die Tatsache: Die zwei Arbeiter, die in Lend auf schrecklic­he Art starben, hatten vor Betreten der Vorwärmeka­mmer keine von vier firmeninte­rn vorgeschri­ebenen Sicherheit­sstufen aktiviert. Ohne pietätlos zu sein: Hätten sie das getan, so wäre der Unfall laut neuem, schlüssige­n Gutachten nicht passiert.

Eine Mitschuld an der Tragödie durch die Angeklagte­n sah die Richterin aus nachvollzi­ehbaren Gründen nicht: Der Staplerfah­rer, der die Tür zur Vorwärmeka­mmer per Fernbedien­ung schloss, durfte sich gemäß dem – in Industrieu­nternehmen gewichtige­n – Vertrauens­grundsatz darauf verlassen, das gerade niemand in der Kammer ist.

Für die Sicherheit­sleute der Firma gab es keinen Grund, an der Sicherheit der Vorwärmean­lage zu zweifeln: Sie hatte sechs Jahre störungsfr­ei funktionie­rt.

Dass es schließlic­h die Firma bzw. die angeklagte­n einstigen gewerberec­htlichen Geschäftsf­ührer verabsäumt­en, eine spezielle gewerbebeh­ördliche Genehmigun­g für den Betrieb der Anlage einzuholen, wirft sicher ein schlechtes Bild auf Konzern und Angeklagte. Aber: Zu sagen, der Unfall wäre andernfall­s

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Andreas Widmayer

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