Schlüssiges Urteil nach zu langem
Bei aller menschlichen Tragik bleibt die Tatsache: Die zwei Arbeiter, die in Lend auf schreckliche Art starben, hatten vor Betreten der Vorwärmekammer keine von vier firmenintern vorgeschriebenen Sicherheitsstufen aktiviert. Ohne pietätlos zu sein: Hätten sie das getan, so wäre der Unfall laut neuem, schlüssigen Gutachten nicht passiert.
Eine Mitschuld an der Tragödie durch die Angeklagten sah die Richterin aus nachvollziehbaren Gründen nicht: Der Staplerfahrer, der die Tür zur Vorwärmekammer per Fernbedienung schloss, durfte sich gemäß dem – in Industrieunternehmen gewichtigen – Vertrauensgrundsatz darauf verlassen, das gerade niemand in der Kammer ist.
Für die Sicherheitsleute der Firma gab es keinen Grund, an der Sicherheit der Vorwärmeanlage zu zweifeln: Sie hatte sechs Jahre störungsfrei funktioniert.
Dass es schließlich die Firma bzw. die angeklagten einstigen gewerberechtlichen Geschäftsführer verabsäumten, eine spezielle gewerbebehördliche Genehmigung für den Betrieb der Anlage einzuholen, wirft sicher ein schlechtes Bild auf Konzern und Angeklagte. Aber: Zu sagen, der Unfall wäre andernfalls