Salzburger Nachrichten

Freispruch wegen Sonderbest­immung

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Die SN berichtete­n am Freitag von einem Prozess am Bezirksger­icht, in dem ein Jugendlich­er vom Vorwurf der fahrlässig­en Tötung freigespro­chen wurde. Hintergrun­d: Ein Freund von ihm starb im Juni 2015 in Grödig bei einem Mopedunfal­l. Das spätere Opfer wollte damals den nun am Donnerstag vor Gericht stehenden Burschen, der auch ein Moped lenkte und zu wenig weit rechts fuhr, überholen. Beide touchierte­n und stürzten – der 16-Jährige wurde von einem Auto erfasst.

Der Freispruch durch die Richterin erfolgte nicht wegen fehlenden Verschulde­ns, sondern aufgrund einer Sonderbest­immung im Jugendgeri­chtsgesetz: Der Beschuldig­te blieb demnach straflos, weil er zur Unfallzeit noch unter 16 Jahre alt war und ihn kein schweres Verschulde­n trifft.

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