Freispruch wegen Sonderbestimmung
Die SN berichteten am Freitag von einem Prozess am Bezirksgericht, in dem ein Jugendlicher vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen wurde. Hintergrund: Ein Freund von ihm starb im Juni 2015 in Grödig bei einem Mopedunfall. Das spätere Opfer wollte damals den nun am Donnerstag vor Gericht stehenden Burschen, der auch ein Moped lenkte und zu wenig weit rechts fuhr, überholen. Beide touchierten und stürzten – der 16-Jährige wurde von einem Auto erfasst.
Der Freispruch durch die Richterin erfolgte nicht wegen fehlenden Verschuldens, sondern aufgrund einer Sonderbestimmung im Jugendgerichtsgesetz: Der Beschuldigte blieb demnach straflos, weil er zur Unfallzeit noch unter 16 Jahre alt war und ihn kein schweres Verschulden trifft.