Salzburger Nachrichten

Verfahren

- ANDREAS.WIDMAYER@SALZBURG.COM

nicht passiert, ist – wenn überhaupt – nur reine Spekulatio­n.

Nicht mit Ruhm bekleckert hat sich die Staatsanwa­ltschaft in dem Verfahren. Drei Jahre und sieben Monate dauerte es, bis sie entschied, jemanden anzuklagen. Eine so lange Ermittlung­sdauer ist nicht akzeptabel, vor allem nicht für die Beschuldig­ten und Opferangeh­örigen.

Erstaunt hat auch, dass der ursprüngli­che Hauptgutac­hter, auf dessen Erkenntnis­sen die Anklage fußte, dann während des Prozesses just aus Antrag der Staatsanwa­ltschaft „mangels ausreichen­der Fachkenntn­is“des Amtes enthoben wurde.

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