Verfahren
nicht passiert, ist – wenn überhaupt – nur reine Spekulation.
Nicht mit Ruhm bekleckert hat sich die Staatsanwaltschaft in dem Verfahren. Drei Jahre und sieben Monate dauerte es, bis sie entschied, jemanden anzuklagen. Eine so lange Ermittlungsdauer ist nicht akzeptabel, vor allem nicht für die Beschuldigten und Opferangehörigen.
Erstaunt hat auch, dass der ursprüngliche Hauptgutachter, auf dessen Erkenntnissen die Anklage fußte, dann während des Prozesses just aus Antrag der Staatsanwaltschaft „mangels ausreichender Fachkenntnis“des Amtes enthoben wurde.