Wie man den Verfassungsstaat unter Druck setzt
Darf man einen Verfassungsrichter kritisieren, wenn er ohne Beweise den Verdacht äußert, die FPÖ habe die Anfechtung der Präsidentschaftsstichwahl bereits vor dem Wahltag geplant gehabt? Man darf. Darf man Johannes Schnizer wegen übler Nachrede, Kreditschädigung und Ehrenbeleidigung klagen? Man darf. Doch man sollte diesbezüglich ein wenig zurückhaltend sein, wenn man eine Partei ist, die sich anschickt, demnächst das Bundespräsidentenamt und in weiterer Folge vielleicht auch noch das Kanzleramt zu übernehmen. Wie in etlichen osteuropäischen Ländern bewiesen, gehört es mittlerweile zum üblen Stil manch neuer Regierungspartei, Druck auf Verfassungsgerichte und sonstige Verfassungsorgane auszuüben, einzelne Richter zu diskreditieren, sich in unzulässiger Weise in deren Rechtsprechung einzumengen. All das dient der Destabilisierung des Verfassungsstaates und der Stabilisierung der eigenen Macht. Auf der Strecke bleibt die Demokratie. Dass die FPÖ diesen üblen Stil bereits vor ihrer Machtübernahme zur Schau stellt, ist entlarvend.
Und erschreckend.