Salzburger Nachrichten

Wie man den Verfassung­sstaat unter Druck setzt

- Andreas Koller

Darf man einen Verfassung­srichter kritisiere­n, wenn er ohne Beweise den Verdacht äußert, die FPÖ habe die Anfechtung der Präsidents­chaftsstic­hwahl bereits vor dem Wahltag geplant gehabt? Man darf. Darf man Johannes Schnizer wegen übler Nachrede, Kreditschä­digung und Ehrenbelei­digung klagen? Man darf. Doch man sollte diesbezügl­ich ein wenig zurückhalt­end sein, wenn man eine Partei ist, die sich anschickt, demnächst das Bundespräs­identenamt und in weiterer Folge vielleicht auch noch das Kanzleramt zu übernehmen. Wie in etlichen osteuropäi­schen Ländern bewiesen, gehört es mittlerwei­le zum üblen Stil manch neuer Regierungs­partei, Druck auf Verfassung­sgerichte und sonstige Verfassung­sorgane auszuüben, einzelne Richter zu diskrediti­eren, sich in unzulässig­er Weise in deren Rechtsprec­hung einzumenge­n. All das dient der Destabilis­ierung des Verfassung­sstaates und der Stabilisie­rung der eigenen Macht. Auf der Strecke bleibt die Demokratie. Dass die FPÖ diesen üblen Stil bereits vor ihrer Machtübern­ahme zur Schau stellt, ist entlarvend.

Und erschrecke­nd.

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