Salzburger Nachrichten

Vieles bleibt weiterhin geheim

Was Experten zur geplanten Reform des Amtsgeheim­nisses sagen.

- SN, APA

Mit dem sogenannte­n Informatio­nsfreiheit­sgesetz wird das Amtsgeheim­nis gelockert, zahlreiche Unterlagen der Verwaltung werden aber auch künftig unter Verschluss bleiben. Welche, das wurde am Mittwoch bei einem Expertenhe­aring zur geplanten Reform des Amtsgeheim­nisses im Verfassung­sausschuss deutlich.

Gerhard Hesse, Chef des Verfassung­sdienstes im Kanzleramt, nannte als Beispiel für auch künftig vertraulic­he Informatio­nen Beschaffun­gsund Beraterver­träge. So verneinte er etwa die Frage des grünen Justizspre­chers Albert Steinhause­r, ob künftig die Kosten des Grenzzauns in Spielfeld erfragt werden könnten. Dies deshalb, weil damit die Preiskalku­lation des Lieferante­n öffentlich würde. Auch Beraterver­träge würden wohl nicht offengeleg­t. Hier hakte Josef Barth vom Forum Informatio­nsfreiheit ein: Gerade solche Informatio­nen seien zur Korruption­sbekämpfun­g wichtig. Er kritisiert­e zudem die geplanten Kosten von 30 Euro für die Ausstellun­g eines negativen Bescheids. Verena Madner von der WU Wien stieß sich daran, dass die Antwortfri­sten der Verwaltung in anderen Ländern deutlich kürzer seien – in Österreich sind zwei Mal acht Wochen geplant. Verfassung­srechtler Theo Öhlinger wies darauf hin, dass nun auch das parlamenta­rische Fragerecht erweitert werden müsste. Andernfall­s würde das Informatio­nsfreiheit­sgesetz weiter reichen als das Interpella­tionsrecht der Abgeordnet­en.

Namens der Länder gab der oberösterr­eichische Landtagsdi­rektor Wolfgang Steiner zwar grünes Licht für ein bundeseinh­eitliches Informatio­nsfreiheit­sgesetz. Bei künftigen Gesetzesän­derungen wollen die Länder aber mitreden und nicht bloß mitwirken. Außerdem wollen sie im Abtausch für ihre Zustimmung, dass ihnen der Bund in anderen Bereichen eine längere Leine lässt. Ein entspreche­nder Gesetzesen­twurf wurde bereits vor Monaten via Bundesrat eingebrach­t. Kernpunkte: Die Länder dürfen die Grenzen der politische­n Bezirke künftig selbst festlegen, Schwerpunk­tbildungen bei den Bezirkshau­ptmannscha­ften vornehmen, das Zustimmung­srecht des Bundes zur Bestellung des Landesamts­direktors entfällt. Im Gegenzug darf der Bund Bezirksger­ichte zusammenle­gen, ohne ein Länderveto fürchten zu müssen.

Das Informatio­nsfreiheit­sgesetz könnte heuer noch beschlosse­n werden. Eine Zweidritte­lmehrheit ist nötig, FPÖ und Grüne knüpfen Bedingunge­n an ihr Ja.

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