Vieles bleibt weiterhin geheim
Was Experten zur geplanten Reform des Amtsgeheimnisses sagen.
Mit dem sogenannten Informationsfreiheitsgesetz wird das Amtsgeheimnis gelockert, zahlreiche Unterlagen der Verwaltung werden aber auch künftig unter Verschluss bleiben. Welche, das wurde am Mittwoch bei einem Expertenhearing zur geplanten Reform des Amtsgeheimnisses im Verfassungsausschuss deutlich.
Gerhard Hesse, Chef des Verfassungsdienstes im Kanzleramt, nannte als Beispiel für auch künftig vertrauliche Informationen Beschaffungsund Beraterverträge. So verneinte er etwa die Frage des grünen Justizsprechers Albert Steinhauser, ob künftig die Kosten des Grenzzauns in Spielfeld erfragt werden könnten. Dies deshalb, weil damit die Preiskalkulation des Lieferanten öffentlich würde. Auch Beraterverträge würden wohl nicht offengelegt. Hier hakte Josef Barth vom Forum Informationsfreiheit ein: Gerade solche Informationen seien zur Korruptionsbekämpfung wichtig. Er kritisierte zudem die geplanten Kosten von 30 Euro für die Ausstellung eines negativen Bescheids. Verena Madner von der WU Wien stieß sich daran, dass die Antwortfristen der Verwaltung in anderen Ländern deutlich kürzer seien – in Österreich sind zwei Mal acht Wochen geplant. Verfassungsrechtler Theo Öhlinger wies darauf hin, dass nun auch das parlamentarische Fragerecht erweitert werden müsste. Andernfalls würde das Informationsfreiheitsgesetz weiter reichen als das Interpellationsrecht der Abgeordneten.
Namens der Länder gab der oberösterreichische Landtagsdirektor Wolfgang Steiner zwar grünes Licht für ein bundeseinheitliches Informationsfreiheitsgesetz. Bei künftigen Gesetzesänderungen wollen die Länder aber mitreden und nicht bloß mitwirken. Außerdem wollen sie im Abtausch für ihre Zustimmung, dass ihnen der Bund in anderen Bereichen eine längere Leine lässt. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde bereits vor Monaten via Bundesrat eingebracht. Kernpunkte: Die Länder dürfen die Grenzen der politischen Bezirke künftig selbst festlegen, Schwerpunktbildungen bei den Bezirkshauptmannschaften vornehmen, das Zustimmungsrecht des Bundes zur Bestellung des Landesamtsdirektors entfällt. Im Gegenzug darf der Bund Bezirksgerichte zusammenlegen, ohne ein Länderveto fürchten zu müssen.
Das Informationsfreiheitsgesetz könnte heuer noch beschlossen werden. Eine Zweidrittelmehrheit ist nötig, FPÖ und Grüne knüpfen Bedingungen an ihr Ja.