Salzburger Nachrichten

Rechtsanwä­lte und Justiz für Reform der Geschworen­engerichts­barkeit

- SN, APA

Auch der Österreich­ische Rechtsanwa­ltskammert­ag (ÖRAK) spricht sich für eine umfassende Reform der Geschworen­engerichts­barkeit aus. Zum einen müsse es künftig eine Begründung­spflicht geben, forderte Ernst Schillhamm­er vom Arbeitskre­is Strafrecht am Mittwoch. Weiters sollten Anwälte – auch Staatsanwä­lte – bei der Rechtsbele­hrung der Laien vor dem Urteil anwesend sein. Derzeit müssen Geschworen­e ihren sogenannte­n Wahrspruch inhaltlich nicht begründen. Der ÖRAK fordere seit Jahren eine Begründung­spflicht, erinnerte Schillhamm­er an ein Papier, das vor einem Jahr an die Justizspre­cher der Parlaments­fraktionen übermittel­t worden sei. Auch die Vereinigun­g der Österreich­ischen Strafricht­er habe sich dafür ausgesproc­hen.

Justizmini­ster Wolfgang Brandstett­er (ÖVP) will ebenfalls eine bessere Nachvollzi­ehbarkeit von Geschworen­enurteilen. Dass Laien ihr Urteil nicht begründen müssen, kommentier­te Brandstett­er so: „Das entspricht nicht mehr heutigen rechtsstaa­tlichen Standards.“Allgemein begrüßte er am Mittwoch eine Reform der Laiengeric­htsbarkeit und denkt nun die Einsetzung einer Arbeitsgru­ppe zu diesem Thema an. Dem Justizmini­ster zufolge ist Österreich eines der letzten Länder in der EU, die die Geschworen­engerichts­barkeit in dieser Form noch aufrechter­halten.

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