Rechtsanwälte und Justiz für Reform der Geschworenengerichtsbarkeit
Auch der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) spricht sich für eine umfassende Reform der Geschworenengerichtsbarkeit aus. Zum einen müsse es künftig eine Begründungspflicht geben, forderte Ernst Schillhammer vom Arbeitskreis Strafrecht am Mittwoch. Weiters sollten Anwälte – auch Staatsanwälte – bei der Rechtsbelehrung der Laien vor dem Urteil anwesend sein. Derzeit müssen Geschworene ihren sogenannten Wahrspruch inhaltlich nicht begründen. Der ÖRAK fordere seit Jahren eine Begründungspflicht, erinnerte Schillhammer an ein Papier, das vor einem Jahr an die Justizsprecher der Parlamentsfraktionen übermittelt worden sei. Auch die Vereinigung der Österreichischen Strafrichter habe sich dafür ausgesprochen.
Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) will ebenfalls eine bessere Nachvollziehbarkeit von Geschworenenurteilen. Dass Laien ihr Urteil nicht begründen müssen, kommentierte Brandstetter so: „Das entspricht nicht mehr heutigen rechtsstaatlichen Standards.“Allgemein begrüßte er am Mittwoch eine Reform der Laiengerichtsbarkeit und denkt nun die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zu diesem Thema an. Dem Justizminister zufolge ist Österreich eines der letzten Länder in der EU, die die Geschworenengerichtsbarkeit in dieser Form noch aufrechterhalten.