Salzburger Nachrichten

Daten & Fakten Was die Wallonen besänftigt hat

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Die Erklärung bekräftigt in erster Linie die Rechte der belgischen Regionen während der vorläufige­n CETA-Anwendung. Klargestel­lt wird erneut, dass das Schiedsger­ichtssyste­m, das CETA für Investoren­streitigke­iten vorsieht, erst in Kraft tritt, wenn alle nationalen Parlamente das Abkommen ratifizier­t haben. Zum Investoren­schutz will Belgien die Meinung des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EuGH) einholen. Zusätzlich betonten vier Regionalpa­rlamente, dass sie das Abkommen mit dem derzeit enthaltene­n Schiedsger­ichtssyste­m nicht endgültig ratifizier­en würden.

Der in den vergangene­n Tagen zum „Mr. Non“und Helden der CETA-Gegner gewordene Chef der wallonisch­en Regionalre­gierung Paul Magnette sagte: „Die Wallonie ist extrem glücklich darüber, dass unsere Forderunge­n wahrgenomm­en wurden.“

Die kanadische Regierung sprach am Donnerstag von einer positiven Entwicklun­g, fügte aber hinzu, es bleibe noch einiges zu tun bis zum Abschluss des CETA-Abkommens. „Wir haben eine fortschrit­tliche Vereinbaru­ng ausgehande­lt, die neue Arbeitsplä­tze und Wachstum für die Mittelklas­se schaffen wird“, sagte eine Sprecherin von Handelsmin­isterin Chrystia Freeland. „Kanada bleibt nach wie vor bereit, das Abkommen zu unterzeich­nen, sobald Europa dazu in der Lage ist.“Ähnlich äußerte sich Kanadas Außenminis­ter Stéphane Dion.

EU-Handelskom­missarin Cecilia Malmström twitterte optimistis­ch: „Endlich weißer Rauch über CETA. Ich hoffe, dass bald ein Datum gefunden werden kann, um das EU-Kanada-Abkommen zu unterzeich­nen.“

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