Wer schwänzt, verliert das Taschengeld
40 Euro erhält ein Asylbewerber pro Monat. Es ist meist sein einziges Einkommen. Es kann beim Boykott von Deutschkursen gestrichen werden.
SALZBURG. Seit kurzem hängt eine Kundmachung in allen Flüchtlingsquartieren des Landes, die dort für Aufsehen sorgt: „Sehr geehrte Damen und Herren! Seit 1. November 2016 ist die Teilnahme am Deutsch-Unterricht, welcher von der Volkshochschule Salzburg organisiert und angeboten wird, verpflichtend! Bei Nichtteilnahme oder/und Störung des Unterrichts können künftig im Einzelfall Leistungen aus der Grundversorgung (insbesondere das monatliche Taschengeld) eingestellt werden.“
Damit sind in Salzburg alle Asylbewerber verpflichtet, einen Deutschkurs zumindest des Niveaus A1 (elementare Sprachkenntnisse) zu absolvieren. Derzeit sind das 4411 Menschen.
Bisher war deren Teilnahme an den Volkshochschulkursen freiwillig. Nur Asylberechtigte – das sind bereits anerkannte Flüchtlinge – mussten Deutschkurse nachweisen, wenn sie in den Genuss der Mindestsicherung kommen wollten. Wer hingegen noch auf seinen Asylbescheid wartet, konnte am Kurs teilnehmen – oder eben auch nicht.
Das ändert sich nun. „Verbindlichkeit beim Besuch der Deutschkurse ist wichtig. Das hat uns die Praxis gezeigt“, sagt die zuständige Landesrätin Martina Berthold (Grüne). Denn: „Die ersten Integrationsmaßnahmen starten bereits während des Asylverfahrens und nicht erst nach Erhalt eines positiven Asylbescheids.“
Das sieht Sirikit Reuchlin ganz genauso. Die Salzburgerin gehörte zu den Ersten, die freiwillig Deutsch für Flüchtlinge unterrichteten. Und die wie viele andere Helfer darauf drängten, Deutsch verpflichtend zu machen: „Bisher haben viele Asylbewerber gesagt: ,Ich lerne erst Deutsch, wenn ich Asyl bekomme‘“, erzählt sie. Eine verfehlte Haltung, meint sie. Denn wenn man Österreich und die hier geltenden Regeln verstehen wolle, sei das von Anfang an nur über die Sprache möglich.
40 Euro monatlich beträgt das Taschengeld, das ein Asylbewerber erhält. Es ist in der Regel sein einziges Einkommen. Die Unterkunftgeber erhalten 21 Euro täglich. In den Fällen, in denen sich Flüchtlinge selbst verköstigen, stehen ihnen 6,50 pro Tag zu, die dem Unterkunftgeber vom Tagsatz abgezogen werden.
Das Land hat die Volkshochschule mit der Durchführung der Deutschkurse beauftragt. Das Angebot wurde deutlich ausgebaut. Derzeit laufen 130 Kurse parallel. 2016 kosteten sie das Land bisher 410.00 Euro. Auch die Teilnehmerzahl ist gestiegen: Von 800 im Jahr 2014 auf 1800 im Vorjahr und 1800, die im laufenden Jahr Kurse absolviert haben.
Neben den Volkshochschulkursen gibt es noch unzählige Angebote von Freiwilligen.
„Verbindlichkeit ist wichtig. Das hat die Praxis gezeigt.“Martina Berthold, Landesrätin