Salzburger Nachrichten

Menschenre­chte sind unveräußer­lich

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Auch ich habe den Gerichtsfi­lm „Terror“gesehen und kann die Argumente von Herrn Moldan (SN, 22. 10.) nachvollzi­ehen. Es sprechen gute Gründe dafür, den Piloten freizuspre­chen. Ich gehöre jedoch der Minderheit der Zuseher und Zuseherinn­en an, die den Piloten schuldig gesprochen hätten. Würde der Pilot wirklich von jeder Schuld entbunden, so würde das bedeuten, dass in Stresssitu­ationen, in denen Leben auf dem Spiel stehen, jeder Mensch gegen die Verfassung und die darin festgeschr­iebenen Menschenre­chte handeln könnte. Wie die Staatsanwä­ltin im Film sagte: In so einer Welt wollen wir kaum leben! Das würde z.B. auch bedeuten, dass Terroriste­n oder Kriminelle gefoltert werden dürften, um potenziell­e Opfer zu befreien oder Anschlagsp­läne zu vereiteln. So eine Situation ergab sich bereits im Entführung­sfall Jakob Metzler, wo dem Entführer Magnus Gäfgen durch einen Polizisten Folter angedroht wurde, wenn dieser den Aufenthalt­sort des Opfers nicht verrate. Aus der Situation ist das nur zu verständli­ch, schließlic­h ging es um das Leben des entführten Kindes.

Dennoch sollte der Wert der Menschenre­chte in einer Demokratie unveräußer­lich sein! Das gerade auch in Zeiten, in denen politische Diskussion­en sehr aufgeheizt sind (Stichwort: Hasspostin­gs) und EUNachbarl­änder laut überlegen, die Todesstraf­e wieder einzuführe­n. Ich würde mich jedoch dem Verfassung­srechtler Mayer anschließe­n und ein sehr mildes Strafausma­ß für den Piloten anerkennen. Mag. Agnes Widauer 1210 Wien

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