Menschenrechte sind unveräußerlich
Auch ich habe den Gerichtsfilm „Terror“gesehen und kann die Argumente von Herrn Moldan (SN, 22. 10.) nachvollziehen. Es sprechen gute Gründe dafür, den Piloten freizusprechen. Ich gehöre jedoch der Minderheit der Zuseher und Zuseherinnen an, die den Piloten schuldig gesprochen hätten. Würde der Pilot wirklich von jeder Schuld entbunden, so würde das bedeuten, dass in Stresssituationen, in denen Leben auf dem Spiel stehen, jeder Mensch gegen die Verfassung und die darin festgeschriebenen Menschenrechte handeln könnte. Wie die Staatsanwältin im Film sagte: In so einer Welt wollen wir kaum leben! Das würde z.B. auch bedeuten, dass Terroristen oder Kriminelle gefoltert werden dürften, um potenzielle Opfer zu befreien oder Anschlagspläne zu vereiteln. So eine Situation ergab sich bereits im Entführungsfall Jakob Metzler, wo dem Entführer Magnus Gäfgen durch einen Polizisten Folter angedroht wurde, wenn dieser den Aufenthaltsort des Opfers nicht verrate. Aus der Situation ist das nur zu verständlich, schließlich ging es um das Leben des entführten Kindes.
Dennoch sollte der Wert der Menschenrechte in einer Demokratie unveräußerlich sein! Das gerade auch in Zeiten, in denen politische Diskussionen sehr aufgeheizt sind (Stichwort: Hasspostings) und EUNachbarländer laut überlegen, die Todesstrafe wieder einzuführen. Ich würde mich jedoch dem Verfassungsrechtler Mayer anschließen und ein sehr mildes Strafausmaß für den Piloten anerkennen. Mag. Agnes Widauer 1210 Wien