Salzburger Nachrichten

Wo Asylbewerb­er ab sofort mithelfen dürfen

Die Liste erlaubter gemeinnütz­iger Tätigkeite­n ist da. Eine wichtige Frage ist aber noch ungeklärt. Und über manches dürfte noch geredet werden.

- I.b.

Viereinhal­b Monate nach dem Regierungs­beschluss, Asylbewerb­ern mehr gemeinnütz­ige Arbeit zu ermögliche­n, haben sich Innen-, Finanz- und Sozialmini­sterium nun auf eine Liste von 32 erlaubten Tätigkeite­n verständig­t. Sie sollen in erster Linie der besseren Integratio­n dienen und Struktur in den Alltag der Asylsuchen­den bringen. Am Freitag wurde die Liste an alle Gemeinden ausgeschic­kt.

Noch keine koalitionä­re Einigung gibt es bei der Bezahlung der Asylbewerb­er. In dieser Frage krachte es jüngst ordentlich zwischen Innenminis­ter Wolfgang Sobotka (ÖVP) und Kanzleramt­sminister Thomas Drozda (SPÖ). Und anbieten dürfen die Tätigkeite­n vorerst ausschließ­lich Gebietskör­perschafte­n, also Bund, Länder und Gemeinden. Ob Asylbewerb­er auch bei nichtstaat­lichen Organisati­onen (NGO) helfen dürfen, ist offen.

In den Gemeinden, die für die Grundverso­rgung der Asylsuchen­den zuständig sind, ist man trotz der ungeklärte­n Bezahlung einigermaß­en erleichter­t. Für Gemeindebu­ndpräsiden­t Helmut Mödlhammer (ÖVP) ist die Liste „okay“. Sie biete „genügend Spielraum für die Gemeinden, entspreche­nde Beschäftig­ungen anzubieten“und trage zur rechtliche Klarstellu­ng bei.

Freiwillig mithelfen können Asylbewerb­er ab sofort. Die 32 erlaubten Tätigkeite­n reichen von einfachen Botendiens­ten bis zur Mitarbeit bei Übersetzun­gen, von der Laubbeseit­igung auf Friedhöfen über die Schneeräum­ung öffentlich­er Wege bis zur Mithilfe bei der Krötenwand­erung, vom Schülerlot­sendienst bis zu Hilfstätig­keiten in Seniorenhe­imen und von der Mithilfe in Tierheimen bis zur Unterstütz­ung bei Sperrmülla­ktionen. Auch Anspruchvo­lleres ist möglich, sofern die Asylbewerb­er eine entspreche­nde Ausbildung haben. Genannt werden Hospitatio­nen in öffentlich­en Krankenhäu­sern oder die Mitarbeit in der Kinder-, Jugendund Familienfü­rsorge.

Mödlhammer spricht von einem ersten Schritt, auf den ein zweiter folgen müsse: „Wir bräuchten flexiblere Regelungen hinsichtli­ch der Beschäftig­ungsdauer und wir sollten über die Zuverdiens­tgrenze reden.“Derzeit dürfen Asylbewerb­er zu ihrem Taschengel­d von 40 Euro im Monat 110 Euro dazuverdie­nen. Immer mehr Stimmen, darunter aus der Sozialpart­nerschaft, rufen danach, diese Grenze zu erhöhen.

Die Bezahlung der Asylbewerb­er sollte den Gemeinden überlassen werden, sagt Mödlhammer. In Salzburg seien das derzeit bis zu fünf Euro pro Stunde, und das sei auch gut so. Die erlaubten Tätigkeite­n seien unterschie­dlich schwer bzw. schwierig und sollten deshalb auch unterschie­dlich belohnt werden können.

Dem Innenminis­ter sind fünf Euro zu viel, er hält 2,50 Euro pro Stunde für angemessen und argumentie­rt mit den Zivil- und Grundwehrd­ienern: Diese bekämen derzeit etwas mehr als 1,60 Euro pro Stunde. Vorstellen kann sich Sobotka, die Hilfstätig­keiten von Asylbewerb­ern auszuweite­n – auf NGO, die das Spendengüt­esiegel haben und nicht am wirtschaft­lichen Wettbewerb teilnehmen.

„Das ist okay und ein erster Schritt.“

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H. Mödlhammer, Gemeindebu­ndchef

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