Wo Asylbewerber ab sofort mithelfen dürfen
Die Liste erlaubter gemeinnütziger Tätigkeiten ist da. Eine wichtige Frage ist aber noch ungeklärt. Und über manches dürfte noch geredet werden.
Viereinhalb Monate nach dem Regierungsbeschluss, Asylbewerbern mehr gemeinnützige Arbeit zu ermöglichen, haben sich Innen-, Finanz- und Sozialministerium nun auf eine Liste von 32 erlaubten Tätigkeiten verständigt. Sie sollen in erster Linie der besseren Integration dienen und Struktur in den Alltag der Asylsuchenden bringen. Am Freitag wurde die Liste an alle Gemeinden ausgeschickt.
Noch keine koalitionäre Einigung gibt es bei der Bezahlung der Asylbewerber. In dieser Frage krachte es jüngst ordentlich zwischen Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) und Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ). Und anbieten dürfen die Tätigkeiten vorerst ausschließlich Gebietskörperschaften, also Bund, Länder und Gemeinden. Ob Asylbewerber auch bei nichtstaatlichen Organisationen (NGO) helfen dürfen, ist offen.
In den Gemeinden, die für die Grundversorgung der Asylsuchenden zuständig sind, ist man trotz der ungeklärten Bezahlung einigermaßen erleichtert. Für Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer (ÖVP) ist die Liste „okay“. Sie biete „genügend Spielraum für die Gemeinden, entsprechende Beschäftigungen anzubieten“und trage zur rechtliche Klarstellung bei.
Freiwillig mithelfen können Asylbewerber ab sofort. Die 32 erlaubten Tätigkeiten reichen von einfachen Botendiensten bis zur Mitarbeit bei Übersetzungen, von der Laubbeseitigung auf Friedhöfen über die Schneeräumung öffentlicher Wege bis zur Mithilfe bei der Krötenwanderung, vom Schülerlotsendienst bis zu Hilfstätigkeiten in Seniorenheimen und von der Mithilfe in Tierheimen bis zur Unterstützung bei Sperrmüllaktionen. Auch Anspruchvolleres ist möglich, sofern die Asylbewerber eine entsprechende Ausbildung haben. Genannt werden Hospitationen in öffentlichen Krankenhäusern oder die Mitarbeit in der Kinder-, Jugendund Familienfürsorge.
Mödlhammer spricht von einem ersten Schritt, auf den ein zweiter folgen müsse: „Wir bräuchten flexiblere Regelungen hinsichtlich der Beschäftigungsdauer und wir sollten über die Zuverdienstgrenze reden.“Derzeit dürfen Asylbewerber zu ihrem Taschengeld von 40 Euro im Monat 110 Euro dazuverdienen. Immer mehr Stimmen, darunter aus der Sozialpartnerschaft, rufen danach, diese Grenze zu erhöhen.
Die Bezahlung der Asylbewerber sollte den Gemeinden überlassen werden, sagt Mödlhammer. In Salzburg seien das derzeit bis zu fünf Euro pro Stunde, und das sei auch gut so. Die erlaubten Tätigkeiten seien unterschiedlich schwer bzw. schwierig und sollten deshalb auch unterschiedlich belohnt werden können.
Dem Innenminister sind fünf Euro zu viel, er hält 2,50 Euro pro Stunde für angemessen und argumentiert mit den Zivil- und Grundwehrdienern: Diese bekämen derzeit etwas mehr als 1,60 Euro pro Stunde. Vorstellen kann sich Sobotka, die Hilfstätigkeiten von Asylbewerbern auszuweiten – auf NGO, die das Spendengütesiegel haben und nicht am wirtschaftlichen Wettbewerb teilnehmen.
„Das ist okay und ein erster Schritt.“