Anwalt leugnete Gaskammer Justiz lässt Anklage nicht zu
Wegen Wiederbetätigung hatte die Staatsanwaltschaft Wels gegen einen Rechtsanwalt eine rechtskräftige Anklage eingebracht. Das Justizministerium reagierte unerwartet.
Eine brisante und ungewöhnliche Entscheidung hat der Weisungsrat im Justizministerium jüngst gefällt: In einem Erlass „ersuchte“er am 12. Oktober die Oberstaatsanwaltschaft Linz, von der Anklage gegen einen Rechtsanwalt aus Wels wegen Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz zurückzutreten. Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft Wels mit Datum 17. Oktober 2016 das Strafverfahren ein, in dem die weisungsgebundene Behörde bereits rechtskräftig Anklage erhoben hatte.
Rückblende: Am 18. März 2016 fand im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Wels ein Verbotsgesetzverfahren gegen einen 33-Jährigen statt, der via Internet in diversen Foren rechtsextreme Postings versendet haben soll. Unter anderem schrieb er, er würde sich als „erster Heizer“in Konzentrationslagern zur Verfügung stellen.
Neben dem Berufsrichtersenat saßen die acht Geschworenen und zahlreiche Zuhörer im Raum, darunter auch eine Schulklasse. Sie alle wurden Ohrenzeugen, wie der als Pflichtverteidiger bestellte Welser Rechtsanwalt im Schlussplädoyer für den 33-Jährigen die Gaskammern im KZ Mauthausen infrage stellte. Wörtlich sagte der Strafverteidiger: „Es ist strittig, ob in Mauthausen Vergasungen und Verbrennungen stattgefunden haben . . . Was man seinerzeit in Mauthausen zu Gesicht bekommen hat, ist eine sogenannte Gaskammer, die nachträglich eingebaut wurde . . . Unbekannt ist, ob dort jemals eine Gaskammer vorhanden war.“
Das Plädoyer wurde auf Datenträger aufgezeichnet und die Schriftführerin verfasste ein schriftliches Protokoll über die Rede, auf dessen Grundlage die Staatsanwaltschaft Wels schließlich Ermittlungen gegen den Rechtsanwalt wegen Wiederbetätigung einleitete. Bei einem weiteren Verhör vor der Polizei soll der Jurist seine Sicht der Vergangenheit wiederholt haben.
Auf SN-Nachfrage, was er damals genau sagen wollte, war der Rechtsanwalt nunmehr weniger auskunftsfreudig: „Das stimmt nicht und darum ist die Anklage zurück- gezogen worden. Ich will das eigentlich nicht kommentieren und dazu nichts mehr sagen.“Für den Anwalt gilt die Unschuldsvermutung.
Da es sich bei einem Verfahren nach dem Verbotsgesetz um einen berichtspflichtigen Akt handelt, wurde der Vorhabensbericht der Oberstaatsanwaltschaft Linz vorgelegt. Die Aufsichtsbehörde gab grünes Licht für eine Anklage.
Der Weisungsrat im Justizministerium vertrat eine andere Rechtsansicht und pfiff die ihm unterstellten Behörden zurück. „Man muss schon die gesamte Situation berücksichtigen. Der Rechtsanwalt wollte die Interessen seines Mandanten wahren und hat über das Ziel hinausgeschossen“, erklärte Generalprokurator Werner Pleischl, Vorsitzender des Weisungsrats. „Er hat ein oder zwei Sätze gesagt, die nicht in Ordnung waren und die auch historisch falsch sind. Das Gesetz sagt aber, es muss eine gröbliche Verharmlosung der Verbrechen des Nationalsozialismus vorliegen. Der Anwalt leugnet aber nicht den Holocaust an sich, da er in seinem Plädoyer auch einräumte, dass es in Hartheim Gaskammern gab“, argumentierte Pleischl. Nach Ansicht des Weisungsrats sei daher die Brandrede des Anwalts nach dem Verbotsgesetz nicht strafbar.
Aus dem Landesgericht Wels ist zu hören, dass „alle recht überrascht waren und sich gewundert haben, dass die Anklage zurückgezogen wird“. Es sei unüblich und komme sehr selten vor, dass aufgrund einer Weisung von einer rechtskräftigen Anklage zurückgetreten werde. Pleischl stellte gar nicht in Abrede, das der Fall „nicht alltäglich ist“.
Für den Rechtsanwalt aus Wels ist mit der Einstellung des Strafverfahrens die Sache nicht vollständig erledigt. Ihm droht noch ein Disziplinarverfahren vor der Rechtsanwaltskammer, sollte die Interessenvertretung zur Ansicht gelangen, er habe mit seinem Verhalten Pflichten des Berufsstands verletzt.
„Wir prüfen unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens, wenn uns der Sachverhalt zur Kenntnis gebracht wird“, sagte Franz Mittendorfer, Präsident der Rechtsanwaltskammer Oberösterreich. Allerdings sei ein mögliches Verfahren vertraulich, eine interne Angelegenheit der Standesvertretung. Das Ergebnis werde nicht veröffentlicht. Die Palette der Sanktionen reicht von Abmahnung über Geldstrafe bis zu Berufsverbot und Ausschluss aus dem Anwaltsstand.
„Es ist strittig, ob in Mauthausen Vergasungen stattgefunden haben.“