Tote Luchse: Fall für Höchstrichter
Der Nationalpark wehrt sich gegen abweisendes Urteil auf Schadenersatz.
Nach illegalen Abschüssen zweier Luchse will der Nationalpark Kalkalpen eine „Rechtsreparatur“, teilte Direktor Erich Mayrhofer am Freitag in Linz mit. Daher hat er beim Obersten Gerichtshof (OGH) Revision gegen ein negatives Schadenersatzurteil eingelegt. Eine verurteilte Jägerin muss nämlich keine Ersatzzahlung für das Erlegen des Tiers aus dem Wiederansiedlungsprojekt leisten.
Die Schützin sowie ihr Ehemann wurden bereits zu Geldstrafen verurteilt, weil jeder von ihnen einen Luchs erlegt hatte. In einem Zivilprozess wurde die Frau auch zu 12.000 Euro Schadenersatz – so viel kostet die Auswilderung eines neuen Tiers – verdonnert. Dagegen berief sie erfolgreich. Für den Nationalpark hat dieses Urteil eine „fatale Signalwirkung für alle Artenschutzprojekte“, sagte Mayrhofer. Mit derartigen Rechtsauslegungen würde „Wilderei als Kavaliersdelikt und nicht als Kapitalverbrechen“gesehen, kritisierte Naturschutzbund-Obmann Josef Limberger den Richterspruch zweiter Instanz. Die Begründung, dem Nationalpark sei beim Verlust eines Wildtieres kein unmittelbarer Vermögensschaden entstanden, stieß bei den NGO auf Unverständnis. Denn der Nationalpark sei zur Wiederansiedlung der Luchse in den Kalkalpen gesetzlich verpflichtet. Daraus leite sich auch eine Ersatzpflicht ab, wenn ein Tier wegfalle. Somit müsse eine Schadenersatzpflicht festgeschrieben werden, forderte WWFLuchsprojektleiter Christian Pichler eine Gesetzesergänzung. Die Aussicht auf Erfolg hält Mayrhofer für nicht schlecht. Immerhin wurde im Abweisungsurteil dem Nationalpark die Möglichkeit einer ordentlichen Revision vor dem Höchstgericht eingeräumt.