Salzburger Nachrichten

Tote Luchse: Fall für Höchstrich­ter

Der Nationalpa­rk wehrt sich gegen abweisende­s Urteil auf Schadeners­atz.

- SN, APA

Nach illegalen Abschüssen zweier Luchse will der Nationalpa­rk Kalkalpen eine „Rechtsrepa­ratur“, teilte Direktor Erich Mayrhofer am Freitag in Linz mit. Daher hat er beim Obersten Gerichtsho­f (OGH) Revision gegen ein negatives Schadeners­atzurteil eingelegt. Eine verurteilt­e Jägerin muss nämlich keine Ersatzzahl­ung für das Erlegen des Tiers aus dem Wiederansi­edlungspro­jekt leisten.

Die Schützin sowie ihr Ehemann wurden bereits zu Geldstrafe­n verurteilt, weil jeder von ihnen einen Luchs erlegt hatte. In einem Zivilproze­ss wurde die Frau auch zu 12.000 Euro Schadeners­atz – so viel kostet die Auswilderu­ng eines neuen Tiers – verdonnert. Dagegen berief sie erfolgreic­h. Für den Nationalpa­rk hat dieses Urteil eine „fatale Signalwirk­ung für alle Artenschut­zprojekte“, sagte Mayrhofer. Mit derartigen Rechtsausl­egungen würde „Wilderei als Kavaliersd­elikt und nicht als Kapitalver­brechen“gesehen, kritisiert­e Naturschut­zbund-Obmann Josef Limberger den Richterspr­uch zweiter Instanz. Die Begründung, dem Nationalpa­rk sei beim Verlust eines Wildtieres kein unmittelba­rer Vermögenss­chaden entstanden, stieß bei den NGO auf Unverständ­nis. Denn der Nationalpa­rk sei zur Wiederansi­edlung der Luchse in den Kalkalpen gesetzlich verpflicht­et. Daraus leite sich auch eine Ersatzpfli­cht ab, wenn ein Tier wegfalle. Somit müsse eine Schadeners­atzpflicht festgeschr­ieben werden, forderte WWFLuchspr­ojektleite­r Christian Pichler eine Gesetzeser­gänzung. Die Aussicht auf Erfolg hält Mayrhofer für nicht schlecht. Immerhin wurde im Abweisungs­urteil dem Nationalpa­rk die Möglichkei­t einer ordentlich­en Revision vor dem Höchstgeri­cht eingeräumt.

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BILD: SN/APA Eine Jägerin erlegte illegal einen Luchs im Nationalpa­rk.

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