Salzburger Nachrichten

Unerreichb­ares Vorbild Schweden ?

- 5310 Mondsee

Richard Wiens (SN, 19. 10.) referiert über die nachhaltig­e Sanierung des schwedisch­en Staates und darüber, dass die schwedisch­e Finanzmini­sterin M. Anderson mit ihren Maßnahmen „nicht beliebt, aber respektier­t war“. Was ging dem voraus? Ein Beispiel, eine Tatsache: Das schwedisch­e Parlament hat 1989 beschlosse­n, dass diejenige Person, die Mitbürger im schwedisch­en Staatssyst­ems ist und am 31. 12. 1989 nicht verheirate­t war, keine Hinterblie­benenrente erhält (Sozialförs­äkringsbal­kenchapter 83§4.2003). Das betrifft auch mich. Mein Ehemann hat 27 Jahre Steuern in die schwedisch­e Staatskass­e gezahlt; jedoch haben wir erst zehn Monate nach Bekanntgab­e dieses neuen Gesetzes geheiratet, weil wir von dieser Änderung nichts wussten (wir lebten damals schon in Österreich). Was war /ist die Folge? In Schweden breitet sich die Altersarmu­t aus. Betroffene Personen müssen Besitztüme­r veräußern, um ihren Lebens- standard zu halten. Eine NGO (Riksförbun­det för änkor och änkemän) wurde organisier­t, die sich um die Belange der Betroffene­n kümmert. Sie tun, was sie können, stehen aber dem Gesetz gegenüber. Politische­r Fatalismus hat sich längst im Land ausgebreit­et. Es wird sich nichts ändern. Die Frage nach dem Sozialchar­akter des schwedisch­en Staates rückt damit in ein anderes, weniger freundlich­es Licht. Als potenziell von der schwedisch­en Regelung Betroffene hege ich die Hoffnung, dass das schwedisch­e Modell der Hinterblie­benenverso­rgung nicht von Österreich übernommen wird und dass mir die österreich­ische Hinterblie­benenverso­rgung gesichert bleibt. Das, und nur das, nenne ich Sozialstaa­t. Dr. Barbara Ritterbusc­h Nauwerck,

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