Unerreichbares Vorbild Schweden ?
Richard Wiens (SN, 19. 10.) referiert über die nachhaltige Sanierung des schwedischen Staates und darüber, dass die schwedische Finanzministerin M. Anderson mit ihren Maßnahmen „nicht beliebt, aber respektiert war“. Was ging dem voraus? Ein Beispiel, eine Tatsache: Das schwedische Parlament hat 1989 beschlossen, dass diejenige Person, die Mitbürger im schwedischen Staatssystems ist und am 31. 12. 1989 nicht verheiratet war, keine Hinterbliebenenrente erhält (Sozialförsäkringsbalkenchapter 83§4.2003). Das betrifft auch mich. Mein Ehemann hat 27 Jahre Steuern in die schwedische Staatskasse gezahlt; jedoch haben wir erst zehn Monate nach Bekanntgabe dieses neuen Gesetzes geheiratet, weil wir von dieser Änderung nichts wussten (wir lebten damals schon in Österreich). Was war /ist die Folge? In Schweden breitet sich die Altersarmut aus. Betroffene Personen müssen Besitztümer veräußern, um ihren Lebens- standard zu halten. Eine NGO (Riksförbundet för änkor och änkemän) wurde organisiert, die sich um die Belange der Betroffenen kümmert. Sie tun, was sie können, stehen aber dem Gesetz gegenüber. Politischer Fatalismus hat sich längst im Land ausgebreitet. Es wird sich nichts ändern. Die Frage nach dem Sozialcharakter des schwedischen Staates rückt damit in ein anderes, weniger freundliches Licht. Als potenziell von der schwedischen Regelung Betroffene hege ich die Hoffnung, dass das schwedische Modell der Hinterbliebenenversorgung nicht von Österreich übernommen wird und dass mir die österreichische Hinterbliebenenversorgung gesichert bleibt. Das, und nur das, nenne ich Sozialstaat. Dr. Barbara Ritterbusch Nauwerck,