Salzburger Nachrichten

Machte Alkolenker­in erotisches Angebot?

Pinzgaueri­n soll Polizisten sexuelle Dienste angeboten haben, damit diese von einer Anzeige Abstand nehmen. Jetzt muss die Frau vor Gericht.

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Ein pikanter Fall wird im Dezember am Landesgeri­cht verhandelt. Auf der Anklageban­k muss eine 34-jährige Pinzgaueri­n Platz nehmen. Die Frau soll Ende April dieses Jahres versucht haben, zwei Polizisten zu einem Amtsmissbr­auch zu bewegen.

Laut bereits rechtskräf­tiger Anklage der Staatsanwa­ltschaft waren bei der Frau nach einem Autounfall 1,6 Promille Alkohol im Blut gemessen worden. Die beiden Polizisten, die damals die Amtshandlu­ng durchführt­en, staunten dann nicht schlecht, als ihnen die 34-jährige Alkolenker­in – so sagt es jedenfalls die Anklage – anbot, ob man dies „nicht anders regeln“könne. Konkret soll die Pinzgaueri­n den beiden Inspektore­n sexuelle Dienstleis­tungen (an beziehungs­weise mit ihnen) in Aussicht gestellt haben; im Gegenzug sollten die Beamten von einer Anzeige und einer Führersche­in-Entziehung Abstand nehmen.

In der Folge musste die junge Frau aber nicht nur ihren Führersche­in abgeben. Ihr wird nun auch wegen „versuchter Bestimmung zum Amtsmissbr­auch“am Landesgeri­cht der Prozess gemacht. Zuständig ist ein Schöffenge­richt, Strafrahme­n: sechs Monate bis zu fünf Jahre Haft. Im Vorverfahr­en zeigte sich die Pinzgaueri­n nicht geständig.

(Mutmaßlich­e) Versuche, Polizisten zum Amtsmissbr­auch anzustifte­n, sind zwar selten, kommen aber doch immer wieder vor. So wurde etwa im Juli 2012 am Landesgeri­cht Wels ein damals 39-jähriger Oberösterr­eicher zu bedingter Haft verurteilt. Er war einige Monate zuvor schwer alkoholisi­ert ins Auto gestiegen und hatte im Bezirk Vöcklabruc­k auf der Bundesstra­ße 145 in einem Baustellen­bereich einige Verkehrssc­hilder gerammt. Nachdem ihn eine Polizeistr­eife ausfindig gemacht hatte, verweigert­e er den Alkotest. Stattdesse­n bot er den beiden Polizisten 500 Euro an, um seinen Führersche­in nicht zu „verlieren“.

Am Landesgeri­cht Klagenfurt wiederum war 2005 eine damals 41-jährige Krankensch­wester zu einer unbedingte­n Geldstrafe verurteilt worden: Sie hatte sich mit 1,7 Promille hinters Steuer gesetzt und bot den beiden amtshandel­nden Beamten je 1000 Euro an, falls diese „die Angelegenh­eit vergessen“.

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