Machte Alkolenkerin erotisches Angebot?
Pinzgauerin soll Polizisten sexuelle Dienste angeboten haben, damit diese von einer Anzeige Abstand nehmen. Jetzt muss die Frau vor Gericht.
Ein pikanter Fall wird im Dezember am Landesgericht verhandelt. Auf der Anklagebank muss eine 34-jährige Pinzgauerin Platz nehmen. Die Frau soll Ende April dieses Jahres versucht haben, zwei Polizisten zu einem Amtsmissbrauch zu bewegen.
Laut bereits rechtskräftiger Anklage der Staatsanwaltschaft waren bei der Frau nach einem Autounfall 1,6 Promille Alkohol im Blut gemessen worden. Die beiden Polizisten, die damals die Amtshandlung durchführten, staunten dann nicht schlecht, als ihnen die 34-jährige Alkolenkerin – so sagt es jedenfalls die Anklage – anbot, ob man dies „nicht anders regeln“könne. Konkret soll die Pinzgauerin den beiden Inspektoren sexuelle Dienstleistungen (an beziehungsweise mit ihnen) in Aussicht gestellt haben; im Gegenzug sollten die Beamten von einer Anzeige und einer Führerschein-Entziehung Abstand nehmen.
In der Folge musste die junge Frau aber nicht nur ihren Führerschein abgeben. Ihr wird nun auch wegen „versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch“am Landesgericht der Prozess gemacht. Zuständig ist ein Schöffengericht, Strafrahmen: sechs Monate bis zu fünf Jahre Haft. Im Vorverfahren zeigte sich die Pinzgauerin nicht geständig.
(Mutmaßliche) Versuche, Polizisten zum Amtsmissbrauch anzustiften, sind zwar selten, kommen aber doch immer wieder vor. So wurde etwa im Juli 2012 am Landesgericht Wels ein damals 39-jähriger Oberösterreicher zu bedingter Haft verurteilt. Er war einige Monate zuvor schwer alkoholisiert ins Auto gestiegen und hatte im Bezirk Vöcklabruck auf der Bundesstraße 145 in einem Baustellenbereich einige Verkehrsschilder gerammt. Nachdem ihn eine Polizeistreife ausfindig gemacht hatte, verweigerte er den Alkotest. Stattdessen bot er den beiden Polizisten 500 Euro an, um seinen Führerschein nicht zu „verlieren“.
Am Landesgericht Klagenfurt wiederum war 2005 eine damals 41-jährige Krankenschwester zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt worden: Sie hatte sich mit 1,7 Promille hinters Steuer gesetzt und bot den beiden amtshandelnden Beamten je 1000 Euro an, falls diese „die Angelegenheit vergessen“.