Marktregulierung des Naturschutzes
Ich halte die fachliche Kritik der Landesumweltanwaltschaft zu den Ausgleichszahlungen in der Naturschutznovelle für richtig und wichtig. Die gesetzliche Möglichkeit von Ausgleichszahlungen ist ein Öffnen hin zu einer Marktregulierung des Naturschutzes im Sinne der neoliberalen Wirtschaftspolitik. Es werden nicht die „Stiefmütterchen auf einer Verkehrsinsel“, sondern die großen Naturschutzgebiete sein und die großen Themen wie die 380-kVLeitung, wo dieser Gesetzestext und „das öffentliche Interesse“zur Anwendung kommen wird.
Die Politik und öffentliche Hand gibt damit ein wichtiges Gestaltungsinstrumentarium aus der Hand und überlässt die wichtigsten und umkämpften Bereiche des Naturschutzes dem Markt und einer LobbySchicht. Wenn Frau Dr. Rössler diese Öffnung mit Beispielen von „Blümchen auf einer Verkehrsinsel“untermauert, so klingt dieser Vergleich für mich im höchsten Maße unverständlich. Weder findet die Rechtsprechung zur 380-kV-Leitung in einem „gesellschaftspolitisch freiem Raum“statt noch werden die „Gutachten zum öffentlichen Interesse für Ausgleichszahlungen“so zustande kommen. Mit diesem Passus findet eine große politische Systemänderung hin zur „Privatisierung und Käuflichkeit des Naturschutzes“statt. Wer diese Ausgleichszahlungen in Anspruch nehmen und sich leisten können wird, kann man sich schon jetzt ausmalen! Elisabeth Moser, Schreiben Sie uns!