Hohe Strafen nach Vergewaltigung einer Türkin
Drei Afghanen wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Nicht rechtskräftig.
Mit unbewegten Mienen nahmen die drei Angeklagten ihre Strafe hin: Mit sechs Jahren für zwei mittlerweile 18-jährige und fünf Jahren Haft für einen 16-jährigen Afghanen hat am Wiener Landesgericht der Prozess um die Vergewaltigung einer 21-Jährigen am Praterstern geendet. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, weshalb die Urteile noch nicht rechtskräftig sind.
Die Burschen – zum Tatzeitpunkt 16 und 17 Jahre alt – waren im April 2016 laut Anklage mit äußerster Brutalität gegen die türkische Austauschstudentin vorgegangen. Sie überfielen die junge Frau auf der öffentlichen Toilette, schlugen ihren Kopf mehrfach gegen die WC-Muschel und würgten sie, bis zwei der Afghanen sie vergewaltigten, während sie der jüngste fixierte. Ein Gutachten entlastete den 16-Jährigen heute vom Vorwurf, auch er hätte sich an der Türkin vergangen.
Mildernd wurde den Angeklagten ihre bisherige Schuldlosigkeit angerechnet. „Ein reumütiges Geständnis ist das nicht, was die Angeklagten gemacht haben, da sie auf nähere Nachfrage ihre Handlungen immer wieder relativiert haben“, sagte Norbert Gerstberger, Vorsitzender des Schöffensenats.
Auch die ungünstigen Familienverhältnisse und die Flucht ohne erwachsene Begleitung über die Balkanroute sei mildernd gewertet worden. Erschwerend war die mehrfache Tatbegehung, das äußerst brutale Vorgehen, der Umstand, dass drei Täter einem Opfer gegenüberstanden. „Dass sie nach der Haft ein Aufenthaltsrecht bekommen, kann ich mir nicht vorstellen“, meinte Gerstberger. Ihre Abschiebung sei aber eine offene Frage, die nicht vom Gericht zu klären sei.
Dem Opfer wurden 24.310 Euro Schmerzensgeld zuerkannt. Der Rechtsbeistand des Opfers unterstrich erneut, dass ihre Mandantin, die in die Türkei zurückgekehrt ist, immer noch massiv unter der Tat leide.