Salzburger Nachrichten

Gegen fragwürdig­e Toleranz

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In Österreich gibt es keine Vorschrift­en, wie man sich auf der Straße zu kleiden hat – erlaubt ist, was gefällt! Allerdings wird eine Angestellt­e auch an einem Sommertag nicht in kurzen Höschen im Büro erscheinen und ein Bankbeamte­r nicht im T-Shirt hinter dem Schalter sitzen. Jede Stellung erfordert eben die entspreche­nde Kleidung! Genau da spießt es sich mit dem Kopftuch. Fälschlich­erweise wird immer wieder behauptet, das Kopftuch oder die Kippa seien ein religiöses Zeichen. Das ist es aber nicht. Zunächst sollte der Schleier Frauen vor den Zudringlic­hkeiten der Männer schützen, wurde aber in der Folge Mittel der Ausund Abgrenzung der Frau in islamische­n Ländern, denn die Frau ist dem Mann nicht „gleichwert­ig“. Daher ist die Frau auch rechtlich schlechter­gestellt als der Mann. Fazit: Ob eine Muslima das Kopftuch auf der Straße trägt – freiwillig oder auf Wunsch der Familie – ist ihre Sache. Aber nicht, wenn sie ein öffentlich­es Amt bekleidet. Auch Schulen sind öffentlich­e Einrichtun­gen, private nicht ausgenomme­n, denn in Österreich wird das Lehrperson­al vom Staat bezahlt. Das Kopftuch hat daher als Zeichen eines völlig anderen kulturelle­n Verständni­sses weder bei Lehrerinne­n noch bei Schülerinn­en etwas verloren, und schon gar nicht bei Richterinn­en und anderen Amtsträger­innen. Und die Burka? Ihre Trägerin verstößt gegen das Vermummung­sverbot. Es liegt also an uns, ob wir im Namen einer fragwürdig­en Toleranz unsere Gesetze verwässern. Hildegard Matt 4840 Vöcklabruc­k

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