Gegen fragwürdige Toleranz
In Österreich gibt es keine Vorschriften, wie man sich auf der Straße zu kleiden hat – erlaubt ist, was gefällt! Allerdings wird eine Angestellte auch an einem Sommertag nicht in kurzen Höschen im Büro erscheinen und ein Bankbeamter nicht im T-Shirt hinter dem Schalter sitzen. Jede Stellung erfordert eben die entsprechende Kleidung! Genau da spießt es sich mit dem Kopftuch. Fälschlicherweise wird immer wieder behauptet, das Kopftuch oder die Kippa seien ein religiöses Zeichen. Das ist es aber nicht. Zunächst sollte der Schleier Frauen vor den Zudringlichkeiten der Männer schützen, wurde aber in der Folge Mittel der Ausund Abgrenzung der Frau in islamischen Ländern, denn die Frau ist dem Mann nicht „gleichwertig“. Daher ist die Frau auch rechtlich schlechtergestellt als der Mann. Fazit: Ob eine Muslima das Kopftuch auf der Straße trägt – freiwillig oder auf Wunsch der Familie – ist ihre Sache. Aber nicht, wenn sie ein öffentliches Amt bekleidet. Auch Schulen sind öffentliche Einrichtungen, private nicht ausgenommen, denn in Österreich wird das Lehrpersonal vom Staat bezahlt. Das Kopftuch hat daher als Zeichen eines völlig anderen kulturellen Verständnisses weder bei Lehrerinnen noch bei Schülerinnen etwas verloren, und schon gar nicht bei Richterinnen und anderen Amtsträgerinnen. Und die Burka? Ihre Trägerin verstößt gegen das Vermummungsverbot. Es liegt also an uns, ob wir im Namen einer fragwürdigen Toleranz unsere Gesetze verwässern. Hildegard Matt 4840 Vöcklabruck