Vorschrift ist Vorschrift
Vorweg: Ich stelle die allgemeine Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Salzburg nicht infrage. Auch nicht die Tätigkeit der damit befassten Gesetzeshüter.
Aber: Am 29. Dezember 2016 wurde der kleinste Hund der Welt, das 1,7 Kilogramm schwere Chihuahua-Manderl meiner Frau, im Hellbrunner Park dabei erwischt, wie es (mit anderen kleinen Hunden) kurzfristig ohne Leine und ohne Beiß(!)korb herumsprang. Die Anzeige der Aufsichtsorgane war daher offenbar unvermeidlich und heute flatterte der Bußgeldbescheid für den „Bluthund“vom Strafamt der Stadt eingeschrieben ins Haus: 100 Euro Bußgeld (das sind zirka 1400 Schilling in altem Geld). Also so viel wie für bei Rot über die Kreuzung zu fahren oder zwei Mal mit dem Handy am Steuer zu telefonieren.
Gefühlsmäßig ist mir daher im Vergleich zu anderen „Untaten“dieser Welt der verfügte Strafbetrag zu hoch (meine Frau hätte sich ihr Vergehen auch schon um 30 Euro fürs nächste Mal gemerkt). Oder ist er vielleicht doch noch zu wenig: Da müssten ja 48.000 Chihuahuas bestraft werden, um den SwapGeschäfte-Flop von Stadt zu Land von angeblich 4,8 Mill. Euro wieder hereinzubringen. KommR Günther Uitz 5061 Elsbethen