Neos: Privatbeteiligung und Anwaltskosten prüfen
SALZBURG. Neos-Stadträtin Barbara Unterkofler erneuerte am Wochenende ihre Forderung, Bgm. Heinz Schaden (SPÖ) möge sein Amt ruhend stellen, bis das Gericht entschieden habe. Außerdem solle die Stadt erwägen, sich dem Strafverfahren anzuschließen, das die Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen Schaden und sechs Mitbeschuldigte anstrengt. Damit wahre die Stadt allfällige Ansprüche, sollte sich herausstellen, dass ihr im Zuge des „Stadt-Land-Deals“doch ein Schaden entstanden sei. „Unsere Juristen müssten das prüfen“, sagt sie und fügt hinzu: „Aber wer beauftragt die Rechtsabteilung damit? Die, die das normalerweise tun, stecken in einem Interessenkonflikt.“Neben Schaden zählt auch der Magistratsdirektor zu den Angeklagten.
„Zu prüfen wäre auch, ob es rechtens war, die Anwaltskosten für Politiker ohne Beschluss zu übernehmen“, meint Unterkofler. Der Hintergrund: Bis zum Sommer des Vorjahrs hatte die Stadt die Anwaltskosten für Bürgermeister und Beamte bezahlt, ohne dass es dafür einen formellen Beschluss gab. Rund 514.000 Euro waren an Anwalts- und Verfahrenskosten angefallen (Stand Juni). Der Beschluss wurde im Sommer nachgeholt. Inhalt: Der Rechtsschutz wird auch für Politiker übernommen (für Beamte gibt es ohnedies eine Sorgfaltspflicht, Anm.), im Falle einer Verurteilung kann Regress verlangt werden. Außerdem müssen die Anwaltskosten halbjährlich offengelegt werden. Das sollte demnächst der Fall sein.
Klubobmann Helmut Hüttinger (BL) sieht keinen Grund, dass sich die Stadt dem Verfahren als Privatbeteiligte anschließt. Denn der Stadt sei kein Schaden entstanden. Bürgermeister Schaden selbst sagt dazu: „Ich werde nicht auf Zuruf reagieren.“