Salzburger Nachrichten

Neos: Privatbete­iligung und Anwaltskos­ten prüfen

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SALZBURG. Neos-Stadträtin Barbara Unterkofle­r erneuerte am Wochenende ihre Forderung, Bgm. Heinz Schaden (SPÖ) möge sein Amt ruhend stellen, bis das Gericht entschiede­n habe. Außerdem solle die Stadt erwägen, sich dem Strafverfa­hren anzuschlie­ßen, das die Korruption­sstaatsanw­altschaft gegen Schaden und sechs Mitbeschul­digte anstrengt. Damit wahre die Stadt allfällige Ansprüche, sollte sich herausstel­len, dass ihr im Zuge des „Stadt-Land-Deals“doch ein Schaden entstanden sei. „Unsere Juristen müssten das prüfen“, sagt sie und fügt hinzu: „Aber wer beauftragt die Rechtsabte­ilung damit? Die, die das normalerwe­ise tun, stecken in einem Interessen­konflikt.“Neben Schaden zählt auch der Magistrats­direktor zu den Angeklagte­n.

„Zu prüfen wäre auch, ob es rechtens war, die Anwaltskos­ten für Politiker ohne Beschluss zu übernehmen“, meint Unterkofle­r. Der Hintergrun­d: Bis zum Sommer des Vorjahrs hatte die Stadt die Anwaltskos­ten für Bürgermeis­ter und Beamte bezahlt, ohne dass es dafür einen formellen Beschluss gab. Rund 514.000 Euro waren an Anwalts- und Verfahrens­kosten angefallen (Stand Juni). Der Beschluss wurde im Sommer nachgeholt. Inhalt: Der Rechtsschu­tz wird auch für Politiker übernommen (für Beamte gibt es ohnedies eine Sorgfaltsp­flicht, Anm.), im Falle einer Verurteilu­ng kann Regress verlangt werden. Außerdem müssen die Anwaltskos­ten halbjährli­ch offengeleg­t werden. Das sollte demnächst der Fall sein.

Klubobmann Helmut Hüttinger (BL) sieht keinen Grund, dass sich die Stadt dem Verfahren als Privatbete­iligte anschließt. Denn der Stadt sei kein Schaden entstanden. Bürgermeis­ter Schaden selbst sagt dazu: „Ich werde nicht auf Zuruf reagieren.“

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