Korruption: Ruf nach klaren Regeln für Parlamentarier
Die Bestechung von Parlamentariern ist in Österreich nicht klar geregelt. Zwar gilt das heimische Gesetz gegen Korruption und Amtsmissbrauch seit 2013 nicht nur für Beamte, sondern auch für National- und Bundesräte. Dennoch gebe es weiterhin „Schattenzonen“, was Geschenke, Zuwendungen und Begünstigungen betreffe: Das steht im aktuellen Bericht der Europarats-Gruppe gegen Korruption (Greco). Gefordert werden strengere Regeln.
Das Antikorruptionsgesetz erlaubt Geschenke mit einem Wert von unter hundert Euro. Diese Grenze sei aber „problematisch“, weil diverse Begünstigungen nicht berücksichtigt werden könnten, so die Experten. Sie plädieren etwa für einen klaren Verhaltenskodex und strengere Regeln bei Kontakten von Parlamentariern zu Dritten, die ihre Entscheidungen beeinflussen könnten – etwa Lobbyisten, Gewerkschaften oder NGO. Die Abgeordneten sollten zudem verpflichtet werden, bei bestimmten Gesetzgebungsverfahren mögliche Interessenkonflikte sofort öffentlich zu erklären – etwa für den Fall, dass Mandatare wirtschaftliche Interessen in dem Feld hätten. Zwar müssen Parlamentarier seit 2013 ihre Nebenjobs melden. Ungeregelt sei aber, wie man mit Interessenkonflikten umgehe, heißt es. Die Meldepflicht sollte auch auf Ehepartner und Kinder ausgedehnt werden, wird gefordert.