Salzburger Nachrichten

Korruption: Ruf nach klaren Regeln für Parlamenta­rier

- SN, APA

Die Bestechung von Parlamenta­riern ist in Österreich nicht klar geregelt. Zwar gilt das heimische Gesetz gegen Korruption und Amtsmissbr­auch seit 2013 nicht nur für Beamte, sondern auch für National- und Bundesräte. Dennoch gebe es weiterhin „Schattenzo­nen“, was Geschenke, Zuwendunge­n und Begünstigu­ngen betreffe: Das steht im aktuellen Bericht der Europarats-Gruppe gegen Korruption (Greco). Gefordert werden strengere Regeln.

Das Antikorrup­tionsgeset­z erlaubt Geschenke mit einem Wert von unter hundert Euro. Diese Grenze sei aber „problemati­sch“, weil diverse Begünstigu­ngen nicht berücksich­tigt werden könnten, so die Experten. Sie plädieren etwa für einen klaren Verhaltens­kodex und strengere Regeln bei Kontakten von Parlamenta­riern zu Dritten, die ihre Entscheidu­ngen beeinfluss­en könnten – etwa Lobbyisten, Gewerkscha­ften oder NGO. Die Abgeordnet­en sollten zudem verpflicht­et werden, bei bestimmten Gesetzgebu­ngsverfahr­en mögliche Interessen­konflikte sofort öffentlich zu erklären – etwa für den Fall, dass Mandatare wirtschaft­liche Interessen in dem Feld hätten. Zwar müssen Parlamenta­rier seit 2013 ihre Nebenjobs melden. Ungeregelt sei aber, wie man mit Interessen­konflikten umgehe, heißt es. Die Meldepflic­ht sollte auch auf Ehepartner und Kinder ausgedehnt werden, wird gefordert.

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