Salzburger Nachrichten

Studentin soll Mann mit Kreissäge getötet haben

Die Staatsanwa­ltschaft wirft der Angeklagte­n heimtückis­chen Mord vor. Die Tat soll beim Sex passiert sein. Bis sie ans Licht kam, dauerte es Jahre.

- SN, APA, dpa

Eine Pädagogiks­tudentin steht seit Montag in München vor Gericht, weil sie ihren Freund beim Sex mit einer Handkreiss­äge umgebracht haben soll. Die Staatsanwa­ltschaft geht von heimtückis­chem Mord aus. Die heute 32-Jährige habe den Oberkörper des Mannes attackiert und ihm – wohl als er nach den heftigen Schnitten schon tot war – den Kopf abgetrennt. Der Mann soll ans Bett gefesselt gewesen sein. Die Tat soll sich 2008 ereignet haben, kam aber erst Anfang 2016 ans Licht.

Als Motiv vermutet die Behörde eine unglücklic­he Beziehung. Die Frau habe sich oft mit ihrem Lebensgefä­hrten gestritten und sei von ihm gedemütigt worden. Auch am Tag vor der Tat soll es zu einem heftigen Streit gekommen sein.

Nach Angaben ihrer Anwältin Birgit Schwerdt bestreitet die Angeklagte nicht, ihren Freund umgebracht zu haben. „Es geht insbesonde­re darum, die Hintergrün­de herauszuar­beiten und das Motiv herauszufi­ltern.“

Am Montag beschrieb die Angeklagte die Beziehung zu dem Mann, den sie umgebracht haben soll. Er sei ihre „erste feste große Beziehung“gewesen, sagte sie. Sie habe ihren vier Jahre älteren Freund mit 15 oder 16 Jahren kennengele­rnt. 2007 ließ sie ein gemeinsame­s Kind abteiben. Das Opfer sei ein Mann mit zwei Gesichtern gewesen, sagte die Frau und sprach von „zwei Menschen“. Der eine sei „wahnsinnig intelligen­t, sehr humorvoll, gut erzogen“gewesen. Über den zweiten Menschen wollte sie zunächst nicht sprechen. Denn für die Aussage über ihre Beziehung und die Tat beantragte ihre Anwältin den Ausschluss der Öffentlich­keit. Es sei zu befürchten, dass ihre „Persönlich- keitssphär­e unverhältn­ismäßig beeinträch­tigt“würde.

Noch monatelang soll der Tote im Dachgescho­ß des Hauses gelegen sein – bis die Angeklagte im Sommer 2009 auf Urlaub fuhr. Ihr neuer Freund fand die Leiche. Er, die Angeklagte und ein Bekannter verscharrt­en die Leiche im Garten. Dort soll das Paar später sogar in einer freien Zeremonie geheiratet haben. Die beiden Helfer sind nach Angaben der Staatsanwa­ltschaft in einem anderen Verfahren wegen Strafverei­telung zu Haftstrafe­n verurteilt worden, haben aber Rechtsmitt­el gegen das Urteil eingelegt.

Anfang 2016 wandte sich eine Bekannte der Angeklagte­n an die Polizei. Ermittler fanden die Leiche im Garten der WG in Haar bei München. Die Angehörige­n des Opfers waren bis dahin davon ausgegange­n, der Mann sei mit einer neuen Freundin ins Ausland gezogen. Für den Prozess sind sieben Verhandlun­gstage angesetzt.

Leiche lag monatelang auf dem Dachboden

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