Wettbewerbshüter sind gegen Verbot von Bankomatgebühren
In einem Bericht kommt die Wettbewerbsbehörde zum Schluss, dass ein Verbot von Gebühren an Geldausgabeautomaten schädlich für den Wettbewerb und rechtlich bedenklich wäre.
Die Tatsache, dass ein US-Anbieter Gebühren für das Abheben an Geldautomaten verlangt, ließ 2016 die Wogen hochgehen. Sozialminister Alois Stöger wollte ein gesetzliches Verbot solcher Gebühren, Finanzminister Hans Jörg Schelling war strikt dagegen. In einer von ihm beauftragten Marktanalyse erteilt die Bundeswettbewerbsbehörde einem gesetzlichen Verbot von Bankomatgebühren eine Abfuhr. Aus Sicht der Konsumenten wäre das „nicht zielführend“, heißt es im Bericht, den die BWB am Dienstag veröffentlichte. Kunden wäre mit mehr Transparenz bei den Gebührenmodellen für Girokonten und dem Abbau von Barrieren beim Wechsel des Geldinstituts besser geholfen.
Auf Drittanbieter wie die Firma Euronet, die 1,95 Euro je Abhebung verlangt, entfällt ein Marktanteil von knapp 14 Prozent. Bei den 86 Prozent der 8700 Bankomaten, die Österreichs Banken betreiben, fallen hingegen keine Gebühren an. Allerdings zahlen die Kunden für die Nutzung der Bankomaten indirekt über die Gebühren für ihr Girokonto.
Stöger will nun die Gebühren zwischen den Banken und Automatenbetreibern regulieren. Gelingt das nicht, will er Bankomatgebühren für Kunden gesetzlich verbieten. Die Arbeiterkammer will das auch, in der ÖVP hat Stöger dafür allerdings keinen Partner. Die FPÖ will im Nationalrat ein Verbot von Bankomatgebühren beantragen.
Dass Kunden bei bestimmten Geldausgabeautomaten in Österreich eine Gebühr für die Behebung von Bargeld verrechnet wurde, ließ im vergangenen Jahr politisch die Wogen hochgehen. Die SPÖ, angeführt von Sozialminister Alois Stöger, machte sich dafür stark, Bankomatgebühren per Gesetz zu verbieten, Finanzminister Hans Jörg Schelling beauftragte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) im Mai 2016, den Markt zu sondieren.
In ihrem am Dienstag veröffentlichten Bericht kommt die BWB zum Schluss, dass ein gesetzliches Verbot von Bankomatgebühren im Hinblick auf eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Bargeld „nicht zielführend“wäre. Aus Sicht von Behördenleiter Theodor Thanner ist „Wettbewerb noch immer die beste Regulierung“. Im Girokontengeschäft wäre dies am besten durch mehr Transparenz sowie den Abbau von Wechselbarrieren, „unter Umständen in Kombination mit einer Regulierung der Service Fees zwischen Banken und Bankomatbetreibern“erreichbar, heißt es im Bericht der BWB.
Dieser soll die Basis für weitere politische Gespräche sein. Und die werden, das zeigen erste Stellungnahmen am Dienstag, in der Koalition weiter kontroversiell verlaufen. Finanzminister Schelling sieht sich durch die Stellungnahme der BWB in seiner Haltung bestätigt. Gefragt, ob damit ein Verbot einer Bankomatgebühr vom Tisch sei, sagte Schelling: „Das war nie am Tisch.“
Sozialminister Stöger beharrt dagegen auf seiner Haltung. Er spricht sich für eine Regulierung der zwischen Banken und Bankomatbetreibern verrechneten Gebühren aus. Diese sollten „überall gleich und auf einem vernünftigen Niveau“sein, sagte Stöger vor dem Ministerrat. Falls das nicht gelinge, bleibe er bei seiner Forderung nach einem gesetzlichen Verbot von Gebühren für das Abheben an Bankomaten. Es müsse jedenfalls vermieden werden, dass Kosten der Geldabhebung auf Kunden überwälzt werden.
Was Gebühren für die Behebung von Bargeld angeht, gibt die BWB zu bedenken, „dass Banken viele andere Möglichkeiten haben, im Rahmen des Geschäfts mit Girokonten neue Gebühren einzuführen“. Die Befragung der Banken hat laut BWB zudem ergeben, dass viele Institute bei bestimmten Girokontomodellen schon bisher Entgelte für Bankomatbehebungen verlangt haben. Explizite Bankomatgebühren würden laut BWB aber verhindern, dass günstige Angebote auf den Markt kommen, bei denen die Nutzer nur für Leistungen bezahlen, die sie auch tatsächlich konsumieren.
Aus Sicht der Wettbewerbshüter birgt ein Verbot von Bankomatgebühren zudem die Gefahr, dass Drittanbieter gezwungen wären, Standorte aufzugeben. Deren Geschäftsmodell basiert auf den Servicegebühren, die sie für das Behe- ben von kartenausgebenden Banken erhalten. Seit 2016 können Betreiber von Geldausgabeautomaten Kunden direkt Gebühren verrechnen. Von dieser Möglichkeit macht der US-Betreiber Euronet Gebrauch. Die 1,95 Euro je Abhebung, die er in Rechnung stellt, waren Auslöser für die Debatte über Bankomatgebühren, vor allem wegen der nur unzureichenden Hinweise auf dem Display des Automaten.
Österreichs Banken sind über die klaren Empfehlungen der BWB erfreut. Man sei „von Anfang an für Transparenz und klare Kennzeichnung eingetreten“, sagte Franz Rudorfer, Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer. „Wenn ein US-Anbieter mit gerade etwa 70 Geräten ein Entgelt verlangt, wäre ein gesetzliches Verbot bei weit mehr als 8000 Geräten ein ,Mit-Kanonenauf-Spatzen-Schießen‘.“
Unterstützung für Stögers Pläne kommt von der Arbeiterkammer. Das Abheben vom eigenen Konto am Bankomaten dürfe nichts kosten, man sei daher weiter strikt gegen Bankomatgebühren. Sollte die Regulierung der Gebühren zwischen Banken und Betreibern von Geldausgabeautomaten nicht greifen, müsse es ein gesetzliches Verbot geben, betont man in der AK.
In Österreich sind 9,8 Mill. Bankomatkarten in Umlauf, man kann damit an 8700 Bankomaten Geld abheben sowie an rund 120.000 Bankomatkassen bezahlen. Rund 86 Prozent der Bankomaten werden von den Banken selbst betrieben, auf Drittanbieter wie First Data oder Euronet entfällt ein Marktanteil von etwas weniger als 14 Prozent.
„Verbieten, wenn Regeln nicht greifen.“Alois Stöger, Sozialminister