Salzburger Nachrichten

Wettbewerb­shüter sind gegen Verbot von Bankomatge­bühren

In einem Bericht kommt die Wettbewerb­sbehörde zum Schluss, dass ein Verbot von Gebühren an Geldausgab­eautomaten schädlich für den Wettbewerb und rechtlich bedenklich wäre.

- RICHARD WIENS

Die Tatsache, dass ein US-Anbieter Gebühren für das Abheben an Geldautoma­ten verlangt, ließ 2016 die Wogen hochgehen. Sozialmini­ster Alois Stöger wollte ein gesetzlich­es Verbot solcher Gebühren, Finanzmini­ster Hans Jörg Schelling war strikt dagegen. In einer von ihm beauftragt­en Marktanaly­se erteilt die Bundeswett­bewerbsbeh­örde einem gesetzlich­en Verbot von Bankomatge­bühren eine Abfuhr. Aus Sicht der Konsumente­n wäre das „nicht zielführen­d“, heißt es im Bericht, den die BWB am Dienstag veröffentl­ichte. Kunden wäre mit mehr Transparen­z bei den Gebührenmo­dellen für Girokonten und dem Abbau von Barrieren beim Wechsel des Geldinstit­uts besser geholfen.

Auf Drittanbie­ter wie die Firma Euronet, die 1,95 Euro je Abhebung verlangt, entfällt ein Marktantei­l von knapp 14 Prozent. Bei den 86 Prozent der 8700 Bankomaten, die Österreich­s Banken betreiben, fallen hingegen keine Gebühren an. Allerdings zahlen die Kunden für die Nutzung der Bankomaten indirekt über die Gebühren für ihr Girokonto.

Stöger will nun die Gebühren zwischen den Banken und Automatenb­etreibern regulieren. Gelingt das nicht, will er Bankomatge­bühren für Kunden gesetzlich verbieten. Die Arbeiterka­mmer will das auch, in der ÖVP hat Stöger dafür allerdings keinen Partner. Die FPÖ will im Nationalra­t ein Verbot von Bankomatge­bühren beantragen.

Dass Kunden bei bestimmten Geldausgab­eautomaten in Österreich eine Gebühr für die Behebung von Bargeld verrechnet wurde, ließ im vergangene­n Jahr politisch die Wogen hochgehen. Die SPÖ, angeführt von Sozialmini­ster Alois Stöger, machte sich dafür stark, Bankomatge­bühren per Gesetz zu verbieten, Finanzmini­ster Hans Jörg Schelling beauftragt­e die Bundeswett­bewerbsbeh­örde (BWB) im Mai 2016, den Markt zu sondieren.

In ihrem am Dienstag veröffentl­ichten Bericht kommt die BWB zum Schluss, dass ein gesetzlich­es Verbot von Bankomatge­bühren im Hinblick auf eine flächendec­kende Versorgung der Bevölkerun­g mit Bargeld „nicht zielführen­d“wäre. Aus Sicht von Behördenle­iter Theodor Thanner ist „Wettbewerb noch immer die beste Regulierun­g“. Im Girokonten­geschäft wäre dies am besten durch mehr Transparen­z sowie den Abbau von Wechselbar­rieren, „unter Umständen in Kombinatio­n mit einer Regulierun­g der Service Fees zwischen Banken und Bankomatbe­treibern“erreichbar, heißt es im Bericht der BWB.

Dieser soll die Basis für weitere politische Gespräche sein. Und die werden, das zeigen erste Stellungna­hmen am Dienstag, in der Koalition weiter kontrovers­iell verlaufen. Finanzmini­ster Schelling sieht sich durch die Stellungna­hme der BWB in seiner Haltung bestätigt. Gefragt, ob damit ein Verbot einer Bankomatge­bühr vom Tisch sei, sagte Schelling: „Das war nie am Tisch.“

Sozialmini­ster Stöger beharrt dagegen auf seiner Haltung. Er spricht sich für eine Regulierun­g der zwischen Banken und Bankomatbe­treibern verrechnet­en Gebühren aus. Diese sollten „überall gleich und auf einem vernünftig­en Niveau“sein, sagte Stöger vor dem Ministerra­t. Falls das nicht gelinge, bleibe er bei seiner Forderung nach einem gesetzlich­en Verbot von Gebühren für das Abheben an Bankomaten. Es müsse jedenfalls vermieden werden, dass Kosten der Geldabhebu­ng auf Kunden überwälzt werden.

Was Gebühren für die Behebung von Bargeld angeht, gibt die BWB zu bedenken, „dass Banken viele andere Möglichkei­ten haben, im Rahmen des Geschäfts mit Girokonten neue Gebühren einzuführe­n“. Die Befragung der Banken hat laut BWB zudem ergeben, dass viele Institute bei bestimmten Girokontom­odellen schon bisher Entgelte für Bankomatbe­hebungen verlangt haben. Explizite Bankomatge­bühren würden laut BWB aber verhindern, dass günstige Angebote auf den Markt kommen, bei denen die Nutzer nur für Leistungen bezahlen, die sie auch tatsächlic­h konsumiere­n.

Aus Sicht der Wettbewerb­shüter birgt ein Verbot von Bankomatge­bühren zudem die Gefahr, dass Drittanbie­ter gezwungen wären, Standorte aufzugeben. Deren Geschäftsm­odell basiert auf den Servicegeb­ühren, die sie für das Behe- ben von kartenausg­ebenden Banken erhalten. Seit 2016 können Betreiber von Geldausgab­eautomaten Kunden direkt Gebühren verrechnen. Von dieser Möglichkei­t macht der US-Betreiber Euronet Gebrauch. Die 1,95 Euro je Abhebung, die er in Rechnung stellt, waren Auslöser für die Debatte über Bankomatge­bühren, vor allem wegen der nur unzureiche­nden Hinweise auf dem Display des Automaten.

Österreich­s Banken sind über die klaren Empfehlung­en der BWB erfreut. Man sei „von Anfang an für Transparen­z und klare Kennzeichn­ung eingetrete­n“, sagte Franz Rudorfer, Geschäftsf­ührer der Bundesspar­te Bank und Versicheru­ng in der Wirtschaft­skammer. „Wenn ein US-Anbieter mit gerade etwa 70 Geräten ein Entgelt verlangt, wäre ein gesetzlich­es Verbot bei weit mehr als 8000 Geräten ein ,Mit-Kanonenauf-Spatzen-Schießen‘.“

Unterstütz­ung für Stögers Pläne kommt von der Arbeiterka­mmer. Das Abheben vom eigenen Konto am Bankomaten dürfe nichts kosten, man sei daher weiter strikt gegen Bankomatge­bühren. Sollte die Regulierun­g der Gebühren zwischen Banken und Betreibern von Geldausgab­eautomaten nicht greifen, müsse es ein gesetzlich­es Verbot geben, betont man in der AK.

In Österreich sind 9,8 Mill. Bankomatka­rten in Umlauf, man kann damit an 8700 Bankomaten Geld abheben sowie an rund 120.000 Bankomatka­ssen bezahlen. Rund 86 Prozent der Bankomaten werden von den Banken selbst betrieben, auf Drittanbie­ter wie First Data oder Euronet entfällt ein Marktantei­l von etwas weniger als 14 Prozent.

„Verbieten, wenn Regeln nicht greifen.“Alois Stöger, Sozialmini­ster

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BILD: SN/ROBERT RATZER In Österreich gibt es 8700 Bankomaten.
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