Wurde Pflegekind missbraucht?
Angeklagter gesteht nur einmaliges Betasten. Opfer schwer traumatisiert.
Die Vorwürfe von Staatsanwalt Andreas Allex gegen den 55-jährigen, im Pinzgau lebenden Angeklagten liegen schon lange zurück und wiegen sehr schwer.
In der Zeit zwischen Juni und Anfang Oktober 2001 soll der Beamte seine damals 13jährige, als Pflegekind bei seiner Familie lebende Nichte mehrfach schwer sexuell missbraucht haben. Es sei, so Allex, öfters zu „beischlafsähnlichen Handlungen“mit dem Mädchen gekommen, einmal auch zum Geschlechtsverkehr. Wie der Staatsanwalt Dienstag im Schöffenprozess gegen den 55-Jährigen weiter ausführte, erlitt die heute 29jährige Frau durch die inkriminierten Übergriffe laut Gutachten von Neuropsychiater Prof. Ernst Griebnitz eine posttraumatische Belastungsstörung. Diese kommt einer schweren Körperverletzung gleich.
Gegenüber dem Senat (Vorsitz: Richterin Anna-Sophia Geisselhofer) wies der Verteidiger des Mannes in seiner Gegenäuße- rung zum Anklagevortrag die massiven Vorwürfe zurück. Sein Mandant habe das Mädchen im Jahr 2001 „ein einziges Mal am Oberkörper unsittlich betastet – mehr nicht“. Tatsache sei, so der Verteidiger, dass das Jugendamt den einmaligen Vorfall damals „als vernachlässigbar“erachtet habe und nicht mit einer Anzeige eingeschritten sei: „Mein Mandant unterzog sich damals sofort einer psychologischen Supervision. Der Vorfall war eigentlich schon aufgearbeitet und das Mädchen hatte auch weiter regen Kontakt mit der Fa- milie meines Mandanten“, betonte der Verteidiger. Erst als das Pflegekind in die ChristianDoppler-Klinik gekommen sei, habe sich das Blatt gewendet und das Mädchen den Angeklagten belastet. Tatsächlich sei es dem angeblichen Opfer beim Angeklagten und seiner Familie „immer gut gegangen“.
Die Ursache für das Vorliegen einer Belastungsstörung ortet der Anwalt bereits in der Kindheit des Mädchens, als es noch bei den leiblichen Eltern gelebt habe. Diese seien alkoholkrank gewesen, die Verhältnisse dort total zerrüttet. Die leibliche Mutter, so ergänzte der Verteidiger, habe etwa dem Kind vorgeworfen, es nehme ihr den Ehemann weg, indem es sich von diesem missbrauchen lasse.
Vor der Vernehmung des Angeklagten schloss die Richterin die Öffentlichkeit aus. Der Prozess wurde auf 23. März vertagt. Weitere Zeugen werden gehört.