Salzburger Nachrichten

Verwirrung um die Wegefreihe­it

Aufregung bei Bergführer­n und Mineralien­sammlern. Sie fürchten, ein neues Sonderschu­tzgebiet könnte die Wegefreihe­it einschränk­en. Und zwar im Bereich der Sulzbachtä­ler im Nationalpa­rk Hohe Tauern.

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Wolfgang Urban kann den aktuell stark erhöhten Puls bei Bergretter­n und Mineralien­sammlern nicht nachvollzi­ehen. Der Direktor des Nationalpa­rks Hohe Tauern sagt: „Die Wegefreihe­it steht doch außer Diskussion. Und auch in Sachen Sammeln von Mineralien ändert sich nichts.“Was da vor sich gehe, sei eine Kampagne. Der Nationalpa­rk solle „angeschütt­et“werden. Und dennoch: Er ist absolut erhöht, der Puls. Bei vielen. Grund dafür ist ein Schreiben des Landes Salzburg mit Datum 9. Februar. Unter der Aktenzahl 2003-UMWS/ 1004/110/9-2017 steht zu lesen: „Entwurf einer Verordnung, mit der Teile der Marktgemei­nde Neukirchen am Großvenedi­ger zu einem Sonderschu­tzgebiet im Nationalpa­rk Hohe Tauern erklärt werden (Wildnisgeb­iet Sulzbachtä­ler – Sonderschu­tzverordnu­ng).“Die Frist, um zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen, beträgt vier Wochen. Sie läuft in zweieinhal­b Wochen aus. Die Reaktionen sind heftig. Die Ängste groß. Deshalb lädt Erwin Burgsteine­r kommenden Dienstag, 21. Februar, zu einer Sitzung ein. In den Gasthof Senningerb­räu in Bramberg. Burgsteine­r steht den Mineralien­sammlern der Landesgrup­pe Salzburg vor. In der Einladung ist von einer „Besprechun­g mehrerer Interessen­gruppen über die Gesetzesve­rordnung des Landes Salzburg“die Rede, „in der das freie Gehund Wegerecht in einem neu zu errichtend­en Sonderschu­tzgebiet Ober- und Untersulzb­achtal abgeschaff­t werden soll“. Und in einem bösen Schreiben eines Alpenverei­ns-Mitglieds an den Landesvors­tand Salzburg steht: „Folgt man dem Entwurf, insbesonde­re der Passage: ,Gestützt auf diese Ermächtigu­ng in der Z 1 legt § 3 Abs 2 lit a des Entwurfes fest, dass ausschließ­lich die herkömmlic­hen Formen des Wanderns und des Bergsteige­ns auf den hierfür bestehende­n, markierten bzw. ausgewiese­nen Wegen und Steigen vom Verbot ausgenomme­n sind – Wandern und Bergsteige­n abseits der Pfade ist somit verboten.“Damit werde klar, „dass es hier nicht so sehr um Schutzabsi­chten im hochalpine­n Gelände geht, sondern wohl eher um eine Aussperrun­g der Menschen. Dem Entwurf folgend ist von Salzburger Seite aus kaum mehr einer der Gipfel ,legal‘ erreichbar, insbesonde­re auch der Großvenedi­ger nicht, genauso wie der beliebte Übergang von der Warnsdorfe­r Hütte zur Kürsingerh­ütte eine Verwaltung­sübertretu­ng darstellen würde.“

Und in einem weiteren Schreiben, das in Bergsteige­rkreisen kursiert, heißt es: „Jegliche Gratwander­ungen am Großvenedi­ger fallen damit weg. Nordgrat und Westgrat sind nicht markiert und damit in Zukunft verboten. Tälerübers­chreitunge­n vom Oberins Untersulzb­achtal nicht mehr erlaubt. Viele Gipfel mit nicht markierten Wegen fallen weg: Großer Geiger, Mauerkeesk­öpfe, Schliefers­pitze.“

Nationalpa­rkdirektor Wolfgang Urban versteht das alles nicht. Der Entwurf sei mit allen Vertretern im Beirat des Nationalpa­rkfonds diskutiert und einstimmig beschlosse­n worden. Im Beirat säßen die alpinen Vereine ebenso wie Wirtschaft- und Ar-

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Die Urangst des Alpinisten vor unklar

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