Verwirrung um die Wegefreiheit
Aufregung bei Bergführern und Mineraliensammlern. Sie fürchten, ein neues Sonderschutzgebiet könnte die Wegefreiheit einschränken. Und zwar im Bereich der Sulzbachtäler im Nationalpark Hohe Tauern.
Wolfgang Urban kann den aktuell stark erhöhten Puls bei Bergrettern und Mineraliensammlern nicht nachvollziehen. Der Direktor des Nationalparks Hohe Tauern sagt: „Die Wegefreiheit steht doch außer Diskussion. Und auch in Sachen Sammeln von Mineralien ändert sich nichts.“Was da vor sich gehe, sei eine Kampagne. Der Nationalpark solle „angeschüttet“werden. Und dennoch: Er ist absolut erhöht, der Puls. Bei vielen. Grund dafür ist ein Schreiben des Landes Salzburg mit Datum 9. Februar. Unter der Aktenzahl 2003-UMWS/ 1004/110/9-2017 steht zu lesen: „Entwurf einer Verordnung, mit der Teile der Marktgemeinde Neukirchen am Großvenediger zu einem Sonderschutzgebiet im Nationalpark Hohe Tauern erklärt werden (Wildnisgebiet Sulzbachtäler – Sonderschutzverordnung).“Die Frist, um zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen, beträgt vier Wochen. Sie läuft in zweieinhalb Wochen aus. Die Reaktionen sind heftig. Die Ängste groß. Deshalb lädt Erwin Burgsteiner kommenden Dienstag, 21. Februar, zu einer Sitzung ein. In den Gasthof Senningerbräu in Bramberg. Burgsteiner steht den Mineraliensammlern der Landesgruppe Salzburg vor. In der Einladung ist von einer „Besprechung mehrerer Interessengruppen über die Gesetzesverordnung des Landes Salzburg“die Rede, „in der das freie Gehund Wegerecht in einem neu zu errichtenden Sonderschutzgebiet Ober- und Untersulzbachtal abgeschafft werden soll“. Und in einem bösen Schreiben eines Alpenvereins-Mitglieds an den Landesvorstand Salzburg steht: „Folgt man dem Entwurf, insbesondere der Passage: ,Gestützt auf diese Ermächtigung in der Z 1 legt § 3 Abs 2 lit a des Entwurfes fest, dass ausschließlich die herkömmlichen Formen des Wanderns und des Bergsteigens auf den hierfür bestehenden, markierten bzw. ausgewiesenen Wegen und Steigen vom Verbot ausgenommen sind – Wandern und Bergsteigen abseits der Pfade ist somit verboten.“Damit werde klar, „dass es hier nicht so sehr um Schutzabsichten im hochalpinen Gelände geht, sondern wohl eher um eine Aussperrung der Menschen. Dem Entwurf folgend ist von Salzburger Seite aus kaum mehr einer der Gipfel ,legal‘ erreichbar, insbesondere auch der Großvenediger nicht, genauso wie der beliebte Übergang von der Warnsdorfer Hütte zur Kürsingerhütte eine Verwaltungsübertretung darstellen würde.“
Und in einem weiteren Schreiben, das in Bergsteigerkreisen kursiert, heißt es: „Jegliche Gratwanderungen am Großvenediger fallen damit weg. Nordgrat und Westgrat sind nicht markiert und damit in Zukunft verboten. Tälerüberschreitungen vom Oberins Untersulzbachtal nicht mehr erlaubt. Viele Gipfel mit nicht markierten Wegen fallen weg: Großer Geiger, Mauerkeesköpfe, Schlieferspitze.“
Nationalparkdirektor Wolfgang Urban versteht das alles nicht. Der Entwurf sei mit allen Vertretern im Beirat des Nationalparkfonds diskutiert und einstimmig beschlossen worden. Im Beirat säßen die alpinen Vereine ebenso wie Wirtschaft- und Ar-