Österreich lotet Grenzen des EU-Rechts aus
Beschäftigungsbonus und Familienbeihilfe: Regierung arbeitet neues Programm rasch ab.
Österreich plant derzeit zwei Maßnahmen, die möglicherweise nicht ganz dem EU-Recht entsprechen. Die Regierung hat eben einen zwei Milliarden Euro schweren Beschäftigungsbonus auf den Weg gebracht, der nur dann abgeholt werden kann, wenn es um neu geschaffene Jobs für bereits in Österreich lebende Menschen geht.
Und die Familienministerin hat den Gesetzesentwurf fertig, mit dem die Familienbeihilfe für die im Ausland lebenden Kinder von EU-Zuwanderern deutlich gekürzt werden kann. Vorgesehen ist, die ins Ausland transferierten Familienleistungen an das Preisniveau der jeweiligen Länder zu koppeln. Da der Großteil der exportierten Familienleistungen in Länder mit einem niedrigeren Preisniveau als jenem in Österreich geht, werden Einsparungen in der Dimension von 100 Millionen Euro jährlich erhofft. Ob das EUkonform ist, wird sich erst weisen.
Da sich die österreichische Familienbeihilfe in ihrer Konstruktion ausdrücklich auf die Lebenshaltungskosten bezieht, geht man im Familien- und Außenressort von der Rechtmäßigkeit aus.
Den Beschäftigungsbonus halten Kanzler Kern und Vizekanzler Mitterlehner für EU-konform. In Brüssel sieht man auf den ersten Blick zumindest keine direkte Diskriminierung.
Knapp ein Viertel der Schüler in Österreich spricht eine andere Umgangssprache als Deutsch. Das sind um rund acht Prozentpunkte mehr als noch vor zehn Jahren. In Wien beträgt der Anteil der Schüler mit nicht deutscher Umgangssprache bereits 50 Prozent. In Salzburg liegt der Anteil bei 21 Prozent.
Die am häufigsten verwendeten nicht deutschen Umgangssprachen in den Schulen sind Serbokroatisch und Türkisch. Es folgen Rumänisch, Ungarisch und Polnisch. Den höchsten Zuwachs gab es in jüngster Zeit bei Arabisch. Darin spiegelt sich die Migrationswelle der vergangenen Jahre wider.