Milliardär wurde im Justizpalast verhaftet
Das Oberlandesgericht Wien erklärte die Auslieferung des ukrainischen Milliardärs an die USA für zulässig. Daraufhin wurde er festgenommen. Nur mehr der Justizminister kann ihm helfen.
Die USA und Spanien begehren von Österreich die Auslieferung des Oligarchen Dmitry Firtasch. Jetzt wurde der Ukrainer unmittelbar nach einer Verhandlung festgenommen.
Im altehrwürdigen Justizpalast in Wien ginge sam Dienstag überaus turbulent zu: Unmittelbar nachdem ein Drei-RichterSenat des Oberland es gerichts Wien entschieden hatte, dass der ukrainische Milliardär Dmitry Firtasch an die USA ausgeliefert werdend arf,wurd eder 51- Jährige auf Anordnung der Staatsanwaltschaft festgenommen.
Und zwar wegen eines zweiten, eines europäischen Haftbefehls aus Spanien, der noch im Gericht vollzogen wurde. Firtasch muss nun binnen 48 Stunden in die Justizanstalt Josefstadt eingeliefert werden. So lang hat die Anklagebehörde Zeit, bei Gericht die Verhängung der Übergabehaft zu beantragen.
Mit diesem Paukenschlag hatte der Industrielle wohl nicht gerechnet. Selbst bei Verkündung der Entscheidung durch das Oberlandesgericht hatteFirtas ch keine Miene verzogen. Dabei hatte der Senat die Auslieferung des ukrainischen Industriellen an die USA für zulässig erklärt.
Dort drohen Firtasch bis zu 20 Jahre Haft. Die Justizbehörden in Chicago werfen Firtasch vor, er habe im Jahr 2006 für Titan abbau lizenzen indische Amtsträger mit 18,5 Mill. US-Dollar zu bestechen versucht und er sei Mitglied einer internationalen kriminellen Organisation. Jetzt wird der politisch höchst brisante Fall endgültig zu einem Politikum, denn nur mehr Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) kann den Oligarchen vor dem Zugriff der US-Justiz bewahren.
Seit drei Jahren sitzt der Milliardär in Österreich fest. Einige Tage befand er sich im Jahr 2014 in Auslieferungshaft, gegen Bezahlung einer Rekordkaution von 125 Millionen Euro kam er auf freien Fuß. Nachdem das Erstgericht das USAuslieferungsbegehren abgelehnt hatte, war Firtasch überzeugt davon, dass er bald wieder als freier Mann in seine Heimat reisen werde. Doch es sollte anders kommen.
Der Vorsitzende Leo LevnaicIwanski begründete die Entscheidung: Das Gericht habe die Verdachtslage nur formell zu prüfen. Aufgrund der Urkunden und der dokumentierten Aussagen gebe es diesbezüglich keine Bedenken.
Zur Frage der politischen Motivation des Auslieferungsersuchens, die das Erstgericht angenommen hatte, verwies das Oberlandesgericht darauf, dass diese Überlegung nur in Bezug auf „politisch motivierte“Straftaten anzuwenden sei, nicht aber auf allgemeine Kriminalstraftaten. Die Firtasch vorgeworfenen Delikte hätten allerdings keinen politischen Charakter.
Neben den US-Behörden ist der Unternehmer jüngst auch in Spanien ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten. Dort will ihm ein Staatsanwalt wegen Geldwäsche und organisierter Kriminalität den Prozess machen. Im November 2016 war daher ein Auslieferungsbegehren an Österreich ergangen.
Die Staatsanwaltschaft hat offensichtlich nur mehr die US-Auslieferungsentscheidung abgewartet, um dann zuzuschlagen. Eine Auslieferung innerhalb der EU ist bedeutend einfacher und schneller als in die USA. „Hier gelten vereinfachte Regeln“, sagte Nina Bussek, Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Für Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) ist die Frage einer Auslieferung noch offen, wie er Dienstagabend in der ZIB 2 sagte. Es müsse nun ein Richter prüfen, was an den Vorwürfen aus Spanien zutreffe.
Der Anwalt von Dmitry Firtasch, Dieter Böhmdorfer, will die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien bekämpfen – sowohl vor den österreichischen Gerichten wie auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.