Bis zu 4000 Euro pro neuem Job
Die Regierung nimmt für ihren Beschäftigungsbonus zwei Milliarden Euro in die Hand. In der EU-Kommission sieht man auf den ersten Blick zumindest keine direkte Diskriminierung.
Die Regierung arbeitet emsig ihr neues Programm ab. Am Dienstag wurde mit dem Beschäftigungsbonus der bisher größte Brocken beschlossen. Mit satten zwei Milliarden Euro ist der Fördertopf dotiert. Schaffen Betriebe „zusätzliche voll versicherungspflichtige Arbeitsplätze“– das können auch Teilzeitjobs sein – werden ihnen die halben Lohnnebenkosten erlassen. Bei Vollzeitjobs könne es da nach Berechnungen des Wirtschaftsministeriums um 4000 Euro pro Jahr gehen. Reinhold Mitterlehner (ÖVP) hofft, dass dank des Bonus binnen drei Jahren 160.000 zusätzliche Jobs entstehen und die Arbeitslosigkeit deutlich sinkt.
Die Förderungsdauer beginnt mit 1. Juli und endet dann, wenn die zwei Milliarden Euro aufgebraucht sind, spätestens aber nach drei Jahren. Jedenfalls soll der Beschäftigungsbonus vorerst auf drei Jahre befristet werden.
Abgerechnet und ausbezahlt wird jährlich im Nachhinein. Den Bonus gibt es ausdrücklich für die zusätzliche Beschäftigung von Menschen, die bereits in Österreich leben. So soll verhindert werden, dass die ohnehin starke Arbeitsmigration (vor allem aus östlichen EULändern, Anm.) auch noch staatlich gefördert wird. Die Regierung gibt sich überzeugt davon, dass man mit der an den Wohnsitz Österreich geknüpften Regelung eine EU-konforme Lösung gefunden hat. Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) selbstbewusst: „Wir müssen Österreichs Interessen konsequent vertreten.“
Aus der EU-Kommission war am Dienstag noch keine Beurteilung zu bekommen, in Kommissionskreisen hieß es aber: Da die Staatsbürgerschaft des geförderten Arbeitnehmers kein Kriterium darstelle, handle es sich auf den ersten Blick nicht um eine direkte Diskriminierung anderer EU-Bürger. Möglicherweise seien aber Bedingungen wie eine AMS-Vormerkung indirekt diskriminierend. Man werde sich „das sehr genau ansehen müssen“. Das EU-Recht lässt eine Begrenzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit zu, solange sie nicht diskriminierend und verhältnismäßig ist.
Konkret plant die Regierung: Zusätzlich Beschäftigte müssen entweder in Österreich arbeitslos gemeldet gewesen sein, innerhalb Österreichs den Job wechseln, aus einer österreichischen Ausbildungsstätte auf den Arbeitsmarkt kommen oder eine gültige Rot-WeißRot-Karte haben. Bei Förderanträgen muss eine dieser Voraussetzungen nachgewiesen werden. Anträge haben, wie es im Ministerratsvortrag heißt, „grundsätzlich vor Schaffung des ersten zu fördernden zusätzlichen Vollzeitäquivalents zu erfolgen“. Bei der Antragstellung gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Keine Förderung gibt es für Unternehmen, die dem staatlichen Sektor zuzurechnen sind. Keine Förderungen gibt es auch, wenn zusätzliche Mitarbeiter kürzer als sechs Monate beschäftigt werden.
Die genauen Förderrichtlinien werden nun vom Wirtschaftssowie vom Finanzministerium erarbeitet und mit dem Kanzleramt abgestimmt. Mitterlehner nannte die zwei Milliarden Euro eine „gute und sichere Investition“, besonders jetzt, da die Konjunktur anzuziehen und die Arbeitslosigkeit zu sinken scheine. Er geht davon aus, dass das Geld durch zusätzliche Lohnsteuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge zurückkomme.
Die Reaktionen der Opposition fielen unterschiedlich aus. FPÖChef Heinz-Christian Strache sprach von einem „löblichen Versuch“. Die Neos kritisierten den Beschäftigungsbonus als EU-feindlich. Das Team Stronach fürchtet, dass ein „bürokratisches Ungeheuer“gezüchtet werde.