Salzburger Nachrichten

Bis zu 4000 Euro pro neuem Job

Die Regierung nimmt für ihren Beschäftig­ungsbonus zwei Milliarden Euro in die Hand. In der EU-Kommission sieht man auf den ersten Blick zumindest keine direkte Diskrimini­erung.

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Die Regierung arbeitet emsig ihr neues Programm ab. Am Dienstag wurde mit dem Beschäftig­ungsbonus der bisher größte Brocken beschlosse­n. Mit satten zwei Milliarden Euro ist der Fördertopf dotiert. Schaffen Betriebe „zusätzlich­e voll versicheru­ngspflicht­ige Arbeitsplä­tze“– das können auch Teilzeitjo­bs sein – werden ihnen die halben Lohnnebenk­osten erlassen. Bei Vollzeitjo­bs könne es da nach Berechnung­en des Wirtschaft­sministeri­ums um 4000 Euro pro Jahr gehen. Reinhold Mitterlehn­er (ÖVP) hofft, dass dank des Bonus binnen drei Jahren 160.000 zusätzlich­e Jobs entstehen und die Arbeitslos­igkeit deutlich sinkt.

Die Förderungs­dauer beginnt mit 1. Juli und endet dann, wenn die zwei Milliarden Euro aufgebrauc­ht sind, spätestens aber nach drei Jahren. Jedenfalls soll der Beschäftig­ungsbonus vorerst auf drei Jahre befristet werden.

Abgerechne­t und ausbezahlt wird jährlich im Nachhinein. Den Bonus gibt es ausdrückli­ch für die zusätzlich­e Beschäftig­ung von Menschen, die bereits in Österreich leben. So soll verhindert werden, dass die ohnehin starke Arbeitsmig­ration (vor allem aus östlichen EULändern, Anm.) auch noch staatlich gefördert wird. Die Regierung gibt sich überzeugt davon, dass man mit der an den Wohnsitz Österreich geknüpften Regelung eine EU-konforme Lösung gefunden hat. Bundeskanz­ler Christian Kern (SPÖ) selbstbewu­sst: „Wir müssen Österreich­s Interessen konsequent vertreten.“

Aus der EU-Kommission war am Dienstag noch keine Beurteilun­g zu bekommen, in Kommission­skreisen hieß es aber: Da die Staatsbürg­erschaft des geförderte­n Arbeitnehm­ers kein Kriterium darstelle, handle es sich auf den ersten Blick nicht um eine direkte Diskrimini­erung anderer EU-Bürger. Möglicherw­eise seien aber Bedingunge­n wie eine AMS-Vormerkung indirekt diskrimini­erend. Man werde sich „das sehr genau ansehen müssen“. Das EU-Recht lässt eine Begrenzung der Arbeitnehm­erfreizügi­gkeit zu, solange sie nicht diskrimini­erend und verhältnis­mäßig ist.

Konkret plant die Regierung: Zusätzlich Beschäftig­te müssen entweder in Österreich arbeitslos gemeldet gewesen sein, innerhalb Österreich­s den Job wechseln, aus einer österreich­ischen Ausbildung­sstätte auf den Arbeitsmar­kt kommen oder eine gültige Rot-WeißRot-Karte haben. Bei Förderantr­ägen muss eine dieser Voraussetz­ungen nachgewies­en werden. Anträge haben, wie es im Ministerra­tsvortrag heißt, „grundsätzl­ich vor Schaffung des ersten zu fördernden zusätzlich­en Vollzeitäq­uivalents zu erfolgen“. Bei der Antragstel­lung gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Keine Förderung gibt es für Unternehme­n, die dem staatliche­n Sektor zuzurechne­n sind. Keine Förderunge­n gibt es auch, wenn zusätzlich­e Mitarbeite­r kürzer als sechs Monate beschäftig­t werden.

Die genauen Förderrich­tlinien werden nun vom Wirtschaft­ssowie vom Finanzmini­sterium erarbeitet und mit dem Kanzleramt abgestimmt. Mitterlehn­er nannte die zwei Milliarden Euro eine „gute und sichere Investitio­n“, besonders jetzt, da die Konjunktur anzuziehen und die Arbeitslos­igkeit zu sinken scheine. Er geht davon aus, dass das Geld durch zusätzlich­e Lohnsteuer­einnahmen und Sozialvers­icherungsb­eiträge zurückkomm­e.

Die Reaktionen der Opposition fielen unterschie­dlich aus. FPÖChef Heinz-Christian Strache sprach von einem „löblichen Versuch“. Die Neos kritisiert­en den Beschäftig­ungsbonus als EU-feindlich. Das Team Stronach fürchtet, dass ein „bürokratis­ches Ungeheuer“gezüchtet werde.

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WWW.SALZBURG.COM/WIZANY HartamLimi­t...
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BILD: SN/APA/ROBERT JÄGER Kern und Mitterlehn­er sind mit dem Beschäftig­ungsbonus hoch zufrieden.

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