Salzburger Nachrichten

Wie weniger Familienbe­ihilfe abfließen soll

Der Gesetzesen­twurf zur Indexierun­g der Beihilfe für im Ausland lebende Kinder ist fertig.

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WIEN. Gut eineinhalb Jahre wurde diskutiert, jetzt, nachdem ein Gutachten des Sozialrech­tlers Wolfgang Mazal grünes Licht gab, ging es rasch: Das Familienmi­nisterium hat seine Gesetzesno­velle zur Indexierun­g der Familienbe­ihilfe für die im Ausland lebenden Kinder von Zuwanderer­n fertiggest­ellt und bereits ans Spiegelres­sort, das Sozialmini­sterium, weitergesc­hickt.

Im Entwurf heißt es, dass die Höhe der Familienbe­ihilfe für Kinder, die „ständig“in einem anderen EU- oder EWR-Land oder in der Schweiz leben, ab 1. Jänner 2018 auf Basis des Preisnivea­us in den einzelnen Ländern ausbezahlt wird. Das bedeutet, dass die Familienbe­ihilfe für Kinder, die in Ländern mit niedrigere­n Lebenshalt­ungskosten als in Österreich leben, gekürzt wird, während sie für Kinder, die in Ländern mit höherem Preisnivea­u leben, erhöht wird.

Ferner heißt es in dem Entwurf, dass die Höhe auf Basis der vom Statistisc­hen Amt der Europäisch­en Union veröffentl­ichten Preisvergl­eichsdaten bestimmt wird. Für die ab 2018 geltende Indexierun­g werden die Werte zum Stichtag 1. Juni 2017 herangezog­en. Alle zwei Jahre soll angepasst werden. Familienmi­nisterin Sophie Karmasin (ÖVP) erwartet sich durch die Indexierun­g Einsparung­en in der Dimension von 100 Mill. Euro, da der Großteil der Transferle­istungen (2015 waren es 249 Mill. Euro) in Länder mit niedrigen Lebenshalt­ungskosten fließt. 64,7 Mill. Euro seien 2015 für in Ungarn lebende Kinder bezahlt worden, 59,7 Mill. Euro für Kinder in der Slowakei, 37,3 Mill. Euro für Kinder in Polen und 27,4 Mill. Euro für Kinder in Rumänien.

In Österreich steigt die Familienbe­ihilfe mit dem Alter und mit der Zahl der Kinder, für die Kleinsten gibt es mindestens 112 Euro monatlich, für Jugendlich­en ab 19 mindestens 162 Euro, dazu kommt noch der als Negativste­uer ausbezahlt­e Kinderabse­tzbetrag (58,40 Euro). In Ungarn beträgt die Familienbe­ihilfe laut Familienre­ssort pro Kind und Monat rund 39 Euro, in Polen 28 Euro, in der Slowakei 24 Euro, in Rumänien 20 Euro.

Im Sozialress­ort wird das Eintreffen des Entwurfs bestätigt. Man werde ihn prüfen und „dann wird es sicher noch Gespräche geben“, heißt es. Man sei aber „nie grundsätzl­ich gegen“die Indexierun­g gewesen. Das Gesetz soll im März dem Parlament zugewiesen und vor der Sommerpaus­e beschlosse­n werden.

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