Wie weniger Familienbeihilfe abfließen soll
Der Gesetzesentwurf zur Indexierung der Beihilfe für im Ausland lebende Kinder ist fertig.
WIEN. Gut eineinhalb Jahre wurde diskutiert, jetzt, nachdem ein Gutachten des Sozialrechtlers Wolfgang Mazal grünes Licht gab, ging es rasch: Das Familienministerium hat seine Gesetzesnovelle zur Indexierung der Familienbeihilfe für die im Ausland lebenden Kinder von Zuwanderern fertiggestellt und bereits ans Spiegelressort, das Sozialministerium, weitergeschickt.
Im Entwurf heißt es, dass die Höhe der Familienbeihilfe für Kinder, die „ständig“in einem anderen EU- oder EWR-Land oder in der Schweiz leben, ab 1. Jänner 2018 auf Basis des Preisniveaus in den einzelnen Ländern ausbezahlt wird. Das bedeutet, dass die Familienbeihilfe für Kinder, die in Ländern mit niedrigeren Lebenshaltungskosten als in Österreich leben, gekürzt wird, während sie für Kinder, die in Ländern mit höherem Preisniveau leben, erhöht wird.
Ferner heißt es in dem Entwurf, dass die Höhe auf Basis der vom Statistischen Amt der Europäischen Union veröffentlichten Preisvergleichsdaten bestimmt wird. Für die ab 2018 geltende Indexierung werden die Werte zum Stichtag 1. Juni 2017 herangezogen. Alle zwei Jahre soll angepasst werden. Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) erwartet sich durch die Indexierung Einsparungen in der Dimension von 100 Mill. Euro, da der Großteil der Transferleistungen (2015 waren es 249 Mill. Euro) in Länder mit niedrigen Lebenshaltungskosten fließt. 64,7 Mill. Euro seien 2015 für in Ungarn lebende Kinder bezahlt worden, 59,7 Mill. Euro für Kinder in der Slowakei, 37,3 Mill. Euro für Kinder in Polen und 27,4 Mill. Euro für Kinder in Rumänien.
In Österreich steigt die Familienbeihilfe mit dem Alter und mit der Zahl der Kinder, für die Kleinsten gibt es mindestens 112 Euro monatlich, für Jugendlichen ab 19 mindestens 162 Euro, dazu kommt noch der als Negativsteuer ausbezahlte Kinderabsetzbetrag (58,40 Euro). In Ungarn beträgt die Familienbeihilfe laut Familienressort pro Kind und Monat rund 39 Euro, in Polen 28 Euro, in der Slowakei 24 Euro, in Rumänien 20 Euro.
Im Sozialressort wird das Eintreffen des Entwurfs bestätigt. Man werde ihn prüfen und „dann wird es sicher noch Gespräche geben“, heißt es. Man sei aber „nie grundsätzlich gegen“die Indexierung gewesen. Das Gesetz soll im März dem Parlament zugewiesen und vor der Sommerpause beschlossen werden.