Salzburger Nachrichten

Salzburg-Verzicht kostet Startplatz

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Wie läuft das Zulassungs­prozedere der UEFA ab? Ob die bereits getätigten Adaptierun­gen von Red Bull Salzburg und RB Leipzig reichen, entscheide­t die UEFA – und die prüft den Sachverhal­t, wenn sich Salzburg und Leipzig gleichzeit­ig für den Europacup qualifizie­ren, die Lizenz durch die nationalen Verbände erteilt ist und die Anmeldefor­malitäten erledigt sind. Egal ist, für welchen Bewerb sich die Clubs qualifizie­rt haben, denn die Champions League und die Europa League sind ineinander verzahnt. Was passiert bei einer negativen UEFA-Entscheidu­ng? 1. Es wird jener Verein bevorzugt, der sich für den höherwerti­gen Bewerb qualifizie­rt hat. 2. Es darf jener Verein antreten, der in der Meistersch­aft besser platziert ist. Der Meister kommt immer vor dem Vizemeiste­r, auch wenn der, wie jener in Deutschlan­d, fix für die Champions League qualifizie­rt wäre. 3. Erreichen beide Vereine die gleiche Platzierun­g und würden sich auch für den gleichen Bewerb qualifizie­ren, dann wird jener Club bevorzugt, dessen Verband im UEFA-Länderrank­ing besser platziert ist. Verliert Österreich einen Europacup-Startplatz, sollte Salzburg ausgeschlo­ssen werden? Nein. „Wird ein Verein nicht zum Wettbewerb zugelassen, so wird er durch den nächstbest­en Club in der höchsten nationalen Spielklass­e desselben Verbands ersetzt“, heißt es im UEFA-Regulativ. Kann Salzburg freiwillig zugunsten von Leipzig verzichten? Auf diese Frage gibt das UEFARegula­tiv keine Antwort. Fix ist aber: Sollten die Salzburger freiwillig verzichten, darf die österreich­ische Bundesliga keinen anderen Verein nennen.

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