Fremdenrecht wird weiter verschärft
Die Regierung dürfte am Dienstag die angekündigten Verschärfungen des Fremdenrechts beschließen, u. a. diese: Die Schubhaft wird auf bis zu 18 Monate verlängert; wer sich einen Aufenthaltstitel erschleicht, dem droht künftig eine Geldstrafe von bis zu 5000 Euro; wer das Land trotz Bescheids und Möglichkeit nicht verlässt, muss bis zu 15.000 Euro bezahlen, davor wird ihm die Grundversorgung gestrichen; straffällig gewordene Asylberechtigte sollen im Eilverfahren abgeschoben werden.