Leidige BankZwangsgebühren
Richard Wiens schreibt in seinem „Marktplatz“vom 18. 2. 2017 über die Einführung von Bankomatgebühren.
Er scheint der Ansicht zu sein, dass eine Bankomatgebühr nichts Unredliches sei. Leider vergisst er ganz, dass ein Bankkonto nicht freiwillig eröffnet wird, sondern Voraussetzung ist, um Gehalts- oder Pensionszahlungen zu bekommen.
Die Banken fordern für Dienstleistungen, die immer öfter als Leistung durch den Kunden erbracht werden müssen, eine Kontoführungsgebühr. Nicht nur, dass es keine Zinsen – die den Namen verdienen – gibt, wird auch noch KeSt eingehoben. Wenn man dann sein Geld beheben will, fallen zusätzliche Kosten an. Es gibt die Möglichkeit, sein Geld bar zu beheben, wobei für händische Buchungen zu bezahlen ist.
Es gibt die Möglichkeit, mittels Bankomatkarte Geld zu beheben, ein Vorgang, der noch kostenlos erscheint, da die Gebühr in der Kontoführung enthalten ist.
Da der Staat seine Bürger zwingt, ihre Geldgeschäfte über eine Bank zu tätigen, sollte er auch darauf schauen, dass die Banken diesen Zwang nicht ausnutzen, um sich einen Vorteil aus dieser Lage zu verschaffen.
Für junge Menschen, die im digitalen Zeitalter aufwachsen, mag dieses Denken befremdlich wirken. Wir Älteren sind mehr auf Sparsamkeit bedacht und brauchen solche Zwangsbeglückungen nicht. Helmuth Bendl 2301 Groß Enzersdorf