Blaues Blut Grafen, Fürsten und Freiherren
Der österreichische Adel gliederte sich im 19. Jahrhundert in den niederen und den hohen Adel. Zu Ersterem zählte der einfache Adelsstand mit oder ohne „Edler von“, dann folgte der Ritterstand, der hohe Adel bestand aus Freiherrenstand (Baronie), Grafenstand und Fürstenstand.
Mit Ende der Monarchie und Ausrufung der Republik wurde 1919 das Adelsaufhebungsgesetz beschlossen und 1945 in Verfassungsrang gehoben. Der Strafrahmen für das unerlaubte Führen von Adelstiteln betrug 20.000 Kronen. Das sind heute gerechnet 14 Cent. Das Gesetz und damit die Strafhöhe wurden nie angepasst. Dass Österreich Adelstitel verbieten darf, hat der Europäische Gerichtshof 2010 bestätigt. Eine österreichische Immobilienmaklerin hatte berufen, weil sie sich nicht mehr „Fürstin von“nennen durfte.
Anders ist das in Deutschland. Dort wurden mit dem Übergang in die Weimarer Republik 1918 und damit der Weimarer Reichsverfassung die adeligen zu bürgerlichen Namen. Sie dürfen seither nicht mehr verändert werden.