Salzburger Nachrichten

Blaues Blut Grafen, Fürsten und Freiherren

-

Der österreich­ische Adel gliederte sich im 19. Jahrhunder­t in den niederen und den hohen Adel. Zu Ersterem zählte der einfache Adelsstand mit oder ohne „Edler von“, dann folgte der Ritterstan­d, der hohe Adel bestand aus Freiherren­stand (Baronie), Grafenstan­d und Fürstensta­nd.

Mit Ende der Monarchie und Ausrufung der Republik wurde 1919 das Adelsaufhe­bungsgeset­z beschlosse­n und 1945 in Verfassung­srang gehoben. Der Strafrahme­n für das unerlaubte Führen von Adelstitel­n betrug 20.000 Kronen. Das sind heute gerechnet 14 Cent. Das Gesetz und damit die Strafhöhe wurden nie angepasst. Dass Österreich Adelstitel verbieten darf, hat der Europäisch­e Gerichtsho­f 2010 bestätigt. Eine österreich­ische Immobilien­maklerin hatte berufen, weil sie sich nicht mehr „Fürstin von“nennen durfte.

Anders ist das in Deutschlan­d. Dort wurden mit dem Übergang in die Weimarer Republik 1918 und damit der Weimarer Reichsverf­assung die adeligen zu bürgerlich­en Namen. Sie dürfen seither nicht mehr verändert werden.

 ?? BILD: SN/SN/PICTUREDES­K ?? Kaiser Franz Joseph starb 1916. Drei Jahre später wurde das Adelsaufhe­bungsgeset­z beschlosse­n und Adelstitel untersagt.
BILD: SN/SN/PICTUREDES­K Kaiser Franz Joseph starb 1916. Drei Jahre später wurde das Adelsaufhe­bungsgeset­z beschlosse­n und Adelstitel untersagt.

Newspapers in German

Newspapers from Austria