„Amokfahrer“wegen Mordversuchs angeklagt
Ein 21-jähriger Wiener soll mit seinem Auto auf Fußgänger zugerast sein.
Nachdem in Graz der Prozess gegen den Amokfahrer Alen R. mit einem lebenslangen Urteil endete, herrschte einen Tag später plötzlich in Wien-Favoriten Alarmstimmung. Der 21-jährige Ibrahim C. soll versucht haben mit einem blauen Peugeot mehrere Fußgänger zu überfahren. So lautete der Polizeibericht.
Das war im vergangenen September. Die Medien vermuteten eine Nachahmungstat von Graz oder vielleicht sogar einen terroristischen Anschlag. Immerhin hat der türkischstämmige Wiener „Allahu akbar“gerufen und einen Koran auf dem Rücksitz liegen gehabt. Nach der Festnahme wurde das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung eingeschaltet. Nach monatelangen Ermittlungen muss sich C. nun vor einem Geschworenengericht in Wien verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Elektrikerlehrling jetzt Mordversuch vor.
Zuvor waren die Ermittlungen wegen Terrorverdachts eingestellt worden. Die Arbeit der Staatsanwaltschaft gestaltete sich schwierig. Mehrere Verkehrsgutachten wurden eingeholt, die teilweise den Zeugenaussagen widersprachen. Gefilmt wurde die Tat nicht direkt. Eine Kamera nahm immerhin das Spiegelbild des Autos in einem Schaufenster auf. Daraus wurde die Geschwindigkeit errechnet. Ein erster Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien wurde von der zuständigen Wiener Oberstaatsanwaltschaft zurückgeschickt. Die Ermittlungslage sei damals nicht ausreichend gewesen. Mittlerweile steht die Anklage. Der zufolge soll der 21-Jährige am 29. September gezielt und mit überhöhter
Ermittlungen wegen Terrorverdachts eingestellt
Geschwindigkeit – der Tacho zeigte laut Staatsanwaltschaft mehr als 80 Stundenkilometer an – auf einen Mann losgefahren sein, der gerade einen Schutzweg überquerte. Ibrahim C. soll dabei sogar das Rotlicht einer Ampel ignoriert haben.
Der Passant – ein Obdachloser, der mit zwei anderen Unterstandslosen seiner Wege ging – konnte sich dem Staatsanwalt zufolge im letzten Moment mit einem Sprung zur Seite retten. Seine Begleiter befanden sich noch auf einer Verkehrsinsel, als das Auto auf sie zukam. Für sie bestand daher den Ermittlern zufolge keine Gefahr.
„Mein Mandant ist nicht absichtlich auf den Mann losgefahren“, sagte Verteidiger Wolfgang Blaschitz. Er verwies auf das Gutachten eines Verkehrtechnikers. „Daraus geht hervor, dass der Autofahrer am Fußgänger problemlos vorbeigekommen wäre, wenn er seine Fahrt fahrbahnmittig fortgesetzt hätte.“Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.