Salzburger Nachrichten

Waffenhänd­ler müssen Käuferdate­n dem Staat schicken

Aus einer unscharfen Schusswaff­e kann leicht wieder eine tödliche Waffe gemacht werden. Die EU-Staaten müssen deshalb die Waffengese­tze verschärfe­n. Das betrifft auch private Käufer.

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BRÜSSEL. Der Waffenhand­el hat in den vergangene­n Monaten geboomt. Immer mehr private Haushalte bewaffnete­n sich. Die Hürden zum Waffenkauf waren – trotz heftiger Kritik – recht niedrig. Das soll sich jetzt ändern. Laut EU-Gesetz müssen künftig Waffenhänd­ler die Daten der Käufer an die Sicherheit­sbehörden weitergebe­n.

Bisher musste der Käufer von sich aus seine Waffe innerhalb einer Frist beim Innenminis­terium melden. Die Waffe wurde dann in das Zentrale Waffenregi­ster aufgenomme­n. Zukünftig müssen Waffenhänd­ler den nationalen Behörden die Daten über den Käufer schicken. Das hat das EU-Parlament am Dienstag beschlosse­n. Die Nationalst­aaten haben 15 Monate Zeit für die Umsetzung der Richtlinie.

Waffenprod­uzenten müssen zukünftig wichtige Einzelteil­e der Waffen besser kennzeichn­en. Ziel der Neuerung ist eine lückenlose Erfassung des Weges der Waffe. Hintergrun­d für die Regelversc­härfungen sind die Terroransc­hläge in Paris. Bei den Attacken durch Dschihadis­ten kamen Waffen zum Einsatz, die eigentlich unscharf waren. Mittels einfacher Tricks können Kenner jedoch aus mehreren deaktivier­ten Waffen eine funktio- nierende bauen. Der Schwarzmar­kt für solche Schusswaff­en floriert. Das soll in Zukunft erschwert werden. Erst im Jänner sind in Spanien 10.000 solcher reaktivier­ten Sturmgeweh­re von der europäisch­en Polizeibeh­örde Europol beschlagna­hmt worden. Fünf Verdächtig­e wurden festgenomm­en.

Die EU-Kommission wollte nach den Terroransc­hlägen in Paris ursprüngli­ch halb automatisc­he Waffen komplett verbieten. Dafür gab es jedoch keine Mehrheit unter den Mitgliedss­taaten.

Der ÖVP-Delegation­sleiter im Europaparl­ament, Othmar Karas, betont, Sportschüt­zen, Jäger sowie Museen oder Sammler seien berücksich­tigt worden. „Niemand wird kriminalis­iert“, sagte er. Es gehe in der EU-Feuerwaffe­nrichtlini­e um illegalen Waffenbesi­tz und illegale Umrüstung von Waffen. Für traditione­lle Schützenve­rbände gelten Ausnahmen.

Ebenfalls unveränder­t bleibt die Begrenzung der Waffenbesi­tzkarte – in Österreich gibt es alle fünf Jahre eine Überprüfun­g der Verlässlic­hkeit. Keine Änderungen kommen bei medizinisc­hen oder psychologi­schen Tests. Diese standen zuletzt in der Kritik. Immerhin werden negative Ergebnisse bei den psychologi­schen Tests nicht gespeicher­t. Waffenkäuf­er können deshalb den Test beliebig oft wiederhole­n.

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