Religiöse Symbole aus dem steirischen BFI verbannt
Das aktuelle EuGH-Urteil, das Dienstgebern ein Verbot religiöser Symbole ermöglicht, hat in Österreich eine rasche Folge gehabt. Das steirische Berufsförderungsinstitut wird ab sofort augenscheinliche Symbole aller Religionen entfernen. „Wir haben das per Dienstanweisung erledigt und unser Leitbild erweitert“, bestätigt der steirische BFI-Geschäftsführer Wilhelm Techt. Um die Neutralität zu gewährleisten, werden Symbole aller Religionen – also etwa auch das Tragen einer Nonnentracht oder einer Kippa – aus dem BFI verbannt. Das bedeutet auch, dass in Kursräumen keine Kreuze hängen dürfen. Freilich: Die gab es dort schon bisher nicht. Der Dachverband der Berufsförderungsinstitute, das BFI Österreich, distanziert sich von der Entscheidung des BFI Steiermark
Kaum Auswirkungen hat der EuGH-Spruch fürs Erste auf die Bundespolitik. Im Innenministerium verweist man darauf, dass die Polizeitrage-Verordnung ohnehin definiere, wie die Uniformierung von Exekutivbeamten auszusehen habe, und da seien keine religiösen Symbole integriert. Auch das Justizministerium sieht durch die bestehenden Kleidungsvorschriften keinen Platz für Abweichungen vom Neutralitätsgebot und unter dieser Annahme auch keinen unmittelbaren Handlungsbedarf.