Kippt das Bettelverbot erneut?
Anwältin ist vorsichtig optimistisch, die Bürgerliste freut sich bereits.
Das sektorale Bettelverbot in der Stadt Salzburg könnte aufgehoben werden. Eine Bettlerin hatte nach einer Strafe gegen das Verbot Beschwerde eingelegt. Nachdem das Landesverwaltungsgericht diese abwies, hat nun der Verfassungsgerichtshof die Beschwerde zum Teil behandelt. Der Beschluss der Höchstrichter: „Eine sachliche Rechtfertigung und die Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft für ein derart weitläufiges zeitliches und räumliches Verbot des stillen Bettelns an öffentlichen Orten vermag der Verfassungsgerichtshof vorläufig nicht zu erkennen. Das Verbot in der Salzburger Innenstadt ist derart weitläufig, dass es einem ausnahmslosen Verbot des Bettelns gleichkommen könnte.“
Der VfGH hat daher ein Verordnungsprüfungsverfahren eingeleitet. In den nächsten Sessionen – entweder im Juni oder im September – wird eine Entscheidung fallen. Das Bettelverbot steht aber wohl vor der Aufhebung. Zumal der VfGH aktuell das Bettelverbot in Vorarlberg zum Teil aufgehoben hat. Zulässig bleibt das Verbot in Bregenz während der Märkte in der Innenstadt. Für eine Ausdehnung fehlt aus Sicht der Richter aber die Rechtfertigung.
Die Anwältin der Bettlerin, Fatma Özdemir, ist angesichts des Beschlusses vorsichtig optimistisch. „Natürlich ist es für uns ein Vorteil, dass die Höchstrichter das Prüfungsverfahren eingeleitet haben. Aber wir müssen jetzt das endgültige Urteil abwarten.“
Bereits 2012 hat der Verfassungsgerichtshof das absolute Bettelverbot in der Landeshauptstadt nach 33 Jahren aufgehoben. Was folgte, waren turbulente Jahre in der Stadtpolitik. Denn die Anzahl der Bettler in der Innenstadt und damit die Beschwerden nahmen zu. Anfangs noch abgelehnt, ließ sich die SPÖ-regierte Stadt 2015 doch auf ein „sektorales Bettelverbot“ein. 2016 wurden die Zonen deutlich erweitert.
Die Bürgerliste in der Stadt Salzburg jubelt bereits. Man habe immer darauf hingewiesen, dass das Verbot verfassungswidrig sei. Nun müsse es aufgehoben werden. ÖVP-Vizebürgermeister Harald Preuner ist gar nicht begeistert. Er geht davon aus, dass das Verbot analog zu Vorarlberg auch auf Märkten bestehen bleiben könnte. Den Rest werde der VfGH wohl kippen. „Dann werden uns die Bettler überschwemmen. Die Beschwerden werden rapid steigen. Und dann können sich Neos und Bürgerliste hinstellen und den Leuten erklären, was sie jetzt machen. Vielleicht bauen wir ja noch drei Häuser.“Es sei unbestritten, dass die Zahl der Bettler durch das Verbot gesunken und die Beschwerden aus der Bevölkerung zurückgegangen seien.
Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) sagt in einer ersten Reaktion: „Überraschen tut mich das nicht. Die Denke des VfGH ist bekannt. Und gegen den VfGH können wir uns eh nicht wehren.“Jetzt müsse man abwarten, ob und was die Höchstrichter wirklich aufheben würden. „Dann schauen wir weiter.“
„Wenn der VfGH das kippt, überschwemmen sie uns.“ „Muss so schnell wie möglich aufgehoben werden.“