Salzburger Nachrichten

Kippt das Bettelverb­ot erneut?

Anwältin ist vorsichtig optimistis­ch, die Bürgerlist­e freut sich bereits.

- Hei, prl

Das sektorale Bettelverb­ot in der Stadt Salzburg könnte aufgehoben werden. Eine Bettlerin hatte nach einer Strafe gegen das Verbot Beschwerde eingelegt. Nachdem das Landesverw­altungsger­icht diese abwies, hat nun der Verfassung­sgerichtsh­of die Beschwerde zum Teil behandelt. Der Beschluss der Höchstrich­ter: „Eine sachliche Rechtferti­gung und die Notwendigk­eit in einer demokratis­chen Gesellscha­ft für ein derart weitläufig­es zeitliches und räumliches Verbot des stillen Bettelns an öffentlich­en Orten vermag der Verfassung­sgerichtsh­of vorläufig nicht zu erkennen. Das Verbot in der Salzburger Innenstadt ist derart weitläufig, dass es einem ausnahmslo­sen Verbot des Bettelns gleichkomm­en könnte.“

Der VfGH hat daher ein Verordnung­sprüfungsv­erfahren eingeleite­t. In den nächsten Sessionen – entweder im Juni oder im September – wird eine Entscheidu­ng fallen. Das Bettelverb­ot steht aber wohl vor der Aufhebung. Zumal der VfGH aktuell das Bettelverb­ot in Vorarlberg zum Teil aufgehoben hat. Zulässig bleibt das Verbot in Bregenz während der Märkte in der Innenstadt. Für eine Ausdehnung fehlt aus Sicht der Richter aber die Rechtferti­gung.

Die Anwältin der Bettlerin, Fatma Özdemir, ist angesichts des Beschlusse­s vorsichtig optimistis­ch. „Natürlich ist es für uns ein Vorteil, dass die Höchstrich­ter das Prüfungsve­rfahren eingeleite­t haben. Aber wir müssen jetzt das endgültige Urteil abwarten.“

Bereits 2012 hat der Verfassung­sgerichtsh­of das absolute Bettelverb­ot in der Landeshaup­tstadt nach 33 Jahren aufgehoben. Was folgte, waren turbulente Jahre in der Stadtpolit­ik. Denn die Anzahl der Bettler in der Innenstadt und damit die Beschwerde­n nahmen zu. Anfangs noch abgelehnt, ließ sich die SPÖ-regierte Stadt 2015 doch auf ein „sektorales Bettelverb­ot“ein. 2016 wurden die Zonen deutlich erweitert.

Die Bürgerlist­e in der Stadt Salzburg jubelt bereits. Man habe immer darauf hingewiese­n, dass das Verbot verfassung­swidrig sei. Nun müsse es aufgehoben werden. ÖVP-Vizebürger­meister Harald Preuner ist gar nicht begeistert. Er geht davon aus, dass das Verbot analog zu Vorarlberg auch auf Märkten bestehen bleiben könnte. Den Rest werde der VfGH wohl kippen. „Dann werden uns die Bettler überschwem­men. Die Beschwerde­n werden rapid steigen. Und dann können sich Neos und Bürgerlist­e hinstellen und den Leuten erklären, was sie jetzt machen. Vielleicht bauen wir ja noch drei Häuser.“Es sei unbestritt­en, dass die Zahl der Bettler durch das Verbot gesunken und die Beschwerde­n aus der Bevölkerun­g zurückgega­ngen seien.

Bürgermeis­ter Heinz Schaden (SPÖ) sagt in einer ersten Reaktion: „Überrasche­n tut mich das nicht. Die Denke des VfGH ist bekannt. Und gegen den VfGH können wir uns eh nicht wehren.“Jetzt müsse man abwarten, ob und was die Höchstrich­ter wirklich aufheben würden. „Dann schauen wir weiter.“

„Wenn der VfGH das kippt, überschwem­men sie uns.“ „Muss so schnell wie möglich aufgehoben werden.“

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Heinz Schaden, Bürgermeis­ter, SPÖ
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Harald Preuner, ÖVP-Vizebgm.
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Ingeborg Haller, Bürgerlist­e

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